Wohncontainer werden als Notunterkunft für Obdachlose angeschafft
Plus Die Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen beschließt eine Unterkunft für alle drei Mitgliedsgemeinden. Wo sie stehen soll und wie viel sie kostet.
Die Unterbringung von Obdachlosen gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Zuständig ist immer die Gemeinde, in der sich Betroffene obdachlos melden. Das kann sowohl wegen Mittellosigkeit, aber auch bei Verlust der Wohnung wegen Brand- oder Wasserschaden sowie bei plötzlichem Kälteeinbruch geschehen. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Großaitingen, Kleinaitingen und Oberottmarshausen haben sich darauf verständigt, diese Pflichtaufgabe der Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Da bisher keine Unterkunft vorhanden ist, sollen zwei Wohncontainer beschafft und die notwendigen Mittel dafür in den Gemeinschaftshaushalt 2023 eingestellt werden.
Container für Obdachlose sollen in Großaitingen aufgebaut werden
Jeder Wohncontainer soll mit einer Kleinküche, Elektroheizung mit Warmwasserspeicher, Schlafbereich, Dusche und Toiletten ausgestattet werden. Die Anschaffungskosten liegen voraussichtlich zwischen 35.000 und 45.000 Euro, zuzüglich Fracht, Montage und Anschlüssen an die Versorgungsleitungen. Die benötigte Grundstücksfläche von etwa 35 Quadratmetern kann die Gemeinde Großaitingen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Betriebs- und Nebenkosten trägt die Verwaltungsgemeinschaft.
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