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Gas, Strom und Wärme
16.12.2022

Bundesrat billigt Energiepreisbremsen

Der Bundestag hat Energiepreisbremsen beschlossen.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Die Energiepreise in Deutschland sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Preisbremsen für Strom und Gas sollen Verbraucher und Industrie entlasten.

In diesem und auch im kommenden Jahr will der Staat Verbraucher und Industrie angesichts stark gestiegener Preise entlasten. Am Donnerstag hat der Bundestag dafür Preisbremsen beschlossen, die der Bundesrat dann am Freitag billigte. Für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen sollen die Preisbremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industrieverbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen.

Preisbremse für Gas und Fernwärme

Die Gaspreisbremse soll von März 2023 bis April 2024 gelten. Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. 

Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart – auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Dadurch sollen die Verbraucher animiert werden, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.

Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Strompreisbremse: Strompreis wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt

Die Strompreisbremse soll im gleichen Zeitraum dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Für Mieter gibt es bei den Preisbremsen ein Recht zur Minderung der Nebenkosten, wie die SPD-Bundestagabgeordnete Zanda Martens der Bild sagte. Mieter müssen demnach die Entlastungen unverzüglich vom Vermieter bekommen und dürfen dabei die vom Vermieter angezeigte Verringerung der Betriebskostenvorauszahlung selbstständig umsetzen. "Vermieter werden zur Mitteilung verpflichtet, um wie viel sich die Nebenkosten verringern." Diesen Betrag dürften die Mieter dann ab März bei der Miet-Überweisung einfach weglassen.

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Härtefall für Pellets, Öl und andere Heizstoffe

Auch Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder von Kaminöfen sollen von den Entlastungen profitieren. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.

Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Bis zu einer Verdopplung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.

Auflagen für Boni und Dividenden

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Dividenden sind Ausschüttungen, mit denen Aktiengesellschaften ihre Anleger am Gewinn beteiligen. Bei den Boni geht es hier nicht um Prämien für normale Mitarbeiter, sondern um Zahlungen an Organe der Geschäftsführung.

Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen. (mit dpa)

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