"Lächerlich": Ex-DFB-Chef Zwanziger kritisiert Anklage in der Schweiz
Der juristische Ärger für Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt im Zuge der WM-Affäre weitet sich aus. Nun erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Anklage gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben.
Zwanziger und Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde mitteilte. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Zwanziger sieht der Anklage durch die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ohne Sorgen entgegen und beklagt das Handeln der Strafverfolger. "Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat", sagte der 74 Jahre alte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. "Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben."
Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer wurde abgetrennt
Das Verfahren gegen den damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer war im Juli abgetrennt worden. Als Grund nannte die Bundesanwaltschaft dessen Gesundheitszustand, der "nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt."
In dem Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten. Das Geld floss auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam. Die Rückzahlung drei Jahre später wurde von einem DFB-Konto über die FIFA abgewickelt.
Um die Rückzahlung zu ermöglichen, hätten die Beschuldigten gegenüber dem Präsidialausschuss des WM-OK den Vorgang "wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag des DFB bzw. des OK WM 2006 an die FIFA- Auftaktveranstaltung der WM 2006" ausgewiesen, schrieb die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung. Um eine Verjährung zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden. (dpa)
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