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Prozess um Ex-FCA-Star
23.05.2023

Ausraster im Nachtleben: Gericht verurteilt Caiuby zu zehn Monaten auf Bewährung

Der ehemalige FCA-Kicker Caiuby wurde vom Augsburger Amtsgericht zu einer Strafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.
Foto: Marcus Merk

Der ehemalige Profi des FC Augsburg hat im Streit einen Mann im Augsburger Nachtleben angegriffen. Das Urteil ist der letzte Warnschuss für den Ex-Profi.

Der ehemalige FCA-Profi Caiuby ist vom Augsburger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung sowie einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Silke Knigge sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Augsburger Nachtleben vor einem Jahr einen heute 24-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf geschlagen hat. Caiuby selbst war wie schon beim ersten Termin nicht vor Ort und ließ sich von seinem Anwalt Marco Müller vertreten.

Richterin Knigge betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass eine Geldstrafe für sie nicht mehr ausreiche – denn dieses Mittel zeige bei Caiuby ganz offenbar keine Wirkung: "Keine Geldstrafe hat bewirkt, dass er keine Straftaten mehr begeht." Immer wieder hat der ehemalige Bundesligastar Probleme mit der Justiz, wurde zuletzt im August vergangenen Jahres wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt. Damals ging es darum, dass der Brasilianer vor einem Club in der Augsburger Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß verletzt hatte. Für den ehemaligen Bundesligaprofi dürfte das jetzige Urteil so etwas wie der letzte Warnschuss sein: Lässt sich Caiuby während der Bewährungsfrist von drei Jahren etwa zuschulden kommen, muss er eine Haftstrafe antreten. Staatsanwältin Katrin Wegele hatte am Ende der Verhandlung eine Strafe von eineinhalb Jahren gefordert – ohne Bewährung.

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Caiuby saß schon im Taxi nach Hause – dann eskalierte die Lage

Dass Caiuby den Mann vor der Diskothek "Kesselhaus" attackiert und verletzt hatte, war unstrittig – in der Verhandlung ging es darum, auf welche Weise. Sein Anwalt hatte am ersten Verhandlungstag beteuert, dass es sich nur um eine Ohrfeige gehandelt haben soll, während die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Südamerikaner mit dem Fuß zugetreten hat. Caiuby war an diesem Abend von einer Gruppe junger Männer provoziert worden. "Sie haben gesagt, dass er ein Viertligaspieler ist, ihn immer wieder provoziert", sagte einer der Begleiter des Ex-Kickers. Caiuby saß schon im Taxi, als die Situation vollends eskalierte, so der Zeuge: "Als sie Affenlaute gemacht haben, ist er aus dem Taxi gestürmt und hat den Mann mit der Hand geschlagen."

Die Unterscheidung zwischen Ohrfeige und Treten ist juristisch relevant, weil sie über die Schwere der Straftat entscheidet: Eine Ohrfeige ist in aller Regel eine vorsätzliche Körperverletzung. Ein Tritt – zumal dann, wenn er von einem Fußballspieler kommt – wiegt schwerer und stellt meist eine schwere Körperverletzung dar. Fakt ist: Der Augsburger erlitt dabei eine Platzwunde an der Schläfe sowie eine Schädelprellung. Gegen einen Strafbefehl, der eine Strafe von einem Jahr zur Bewährung vorsieht, hatte Caiuby Einspruch eingelegt, sodass es zur Verhandlung gekommen war.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Caiuby selbst hält sich derzeit in seiner Heimat Brasilien auf, weil er kein Einreisevisum nach Deutschland hat. Deswegen ist der Vertrag bei Türkgücü München auch geplatzt: Weil Caiuby als Nicht-EU-Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, wurde der Vertrag beim Regionalligisten im April aufgelöst. Derzeit ist der einstige Bundesligastar ohne Vertrag und lebt von Immobilien, die er in Brasilien besitzt. Auf diese Weise kommen monatlich 4800 Euro auf sein Konto. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.05.2023

hoffentlich bleibt es dabei das er als Vorbestrafter nicht einreisen darf

24.05.2023

Auch als Vorbestrafter kann ich nach Deutschland einreisen. Z.B. mit ETIAS.

23.05.2023

Normalerweise heißt es: Mob schlägt sich, Mob verträgt sich. Entsprechend Zeugenaussagen war Caiuby von einer Gruppe von jungen Männer provoziert und beleidigt worden und hat einen davon vermöbelt. Wenn man eine große Lippe riskiert muss man damit rechnen, dass man eines auf dieselbe bekommt.
Eigentlich hätte die Richterin die Freunde des "Opfers" wegen Feigheit verurteilen müssen, da sie mitschuldig sind und nicht geholfen haben.

23.05.2023

Ja klar doch! Caiuby wird jetzt nach Deutschland kommen, um seine Strafe entgegenzunehmen. Dass er überhaupt einen Anwalt zur Verhandlung schickt, ist wohl eher ein nettes Entgegenkommen. Nur zur Info: Brasilien liefert keine kriminellen an Deutschland aus.

Entschuldigung, was für ein lächerliches deutsches Rechtssystem, welche die kleinen Verbrecher möglichst hart bestraft und die richtig großen bestmöglichst schont? Dafür, um ein paar lästige aber weitgehend harmlose Klimakleber ins Gefängnis zu werfen reicht es. Aber Schläger, die andere krankenhausreif prügeln, kommen nicht wegen Fluchtgefahr erst einmal in U-Haft.

23.05.2023

Klimakleber sind weder harmlos noch juristisch hinzunehmen. Straftäter bleibt Straftäter. Dass Klimakleber nicht verstärkt gerichtlich abgeurteilt werden stützt allerdings Ihre These vom "lächerlichen deutschen Rechtssystem".