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  3. WM 2006: Steuerfahnder belastet Angeklagte im DFB-Prozess

WM 2006
29.04.2024

Steuerfahnder belastet Angeklagte im DFB-Prozess

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei ehemaligen DFB-Funktionären Theo Zwanziger (l), Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach (M) Steuerhinterziehung vor.
Foto: Arne Dedert, dpa/POOL, dpa

Im Sommermärchen-Prozess geraten die angeklagten Ex-DFB-Funktionäre durch eine Zeugenaussage unter Druck.

Der für die Untersuchung der Sommermärchen-Affäre zuständige Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamtes hat die im DFB-Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagten Ex-DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt schwer belastet. 

Den Ermittlungen zufolge habe es sich bei den 6,7 Millionen Euro, die der Deutsche Fußball-Bund im April 2005 an den Weltverband FIFA überwiesen hatte, um die Tilgung eines Privatdarlehens des französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus für den mittlerweile verstorbenen Franz Beckenbauer aus dem Jahr 2002 und nicht um einen Zuschuss für eine WM-Eröffnungsgala gehandelt. 

"Die Buchung 2006 war nach unseren Erkenntnissen falsch. Wir sind von einem Scheingeschäft ausgegangen", sagte Oberamtsrat Lutz Frank am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt. 

Demnach seien bei einer Durchsuchung der DFB-Zentrale und der Privatwohnungen der drei Angeklagten im November 2015 Belege gefunden worden, die den Schluss zuließen, dass die ehemaligen Top-Funktionäre über den eigentlichen Zweck der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung Bescheid wussten. 

E-Mail als Beweismittel

So hieß es zum Beispiel in einer auf dem Privat-Computer von Schmidt gefundenen Mail: "...kam der damalige OK-Schatzmeister Zwanziger auf die Idee einen Zuschuss für die Gala zu zahlen, mit der Maßgabe, dass dieses Darlehen von Dreyfus die FIFA tilgt."  

Zwanziger, Niersbach und Schmidt müssen sich in dem Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen die Millionen-Zahlung in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.

Die FIFA hatte die 6,7 Millionen Euro nur einen Tag nach dem Eingang an Louis-Dreyfus weitergeleitet. Dieser hatte im Jahr 2002 ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken auf ein Konto von Beckenbauer überwiesen. Diese Summe war später auf einem Firmenkonto des damaligen FIFA-Vizepräsidenten, Mohamed bin Hammam, in Katar gelandet. 

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