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Nach geplatzter Pauschalreise
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Thomas-Cook-Kunden können Auszahlung jetzt online beantragen

Die Thomas-Cook-Pleite war für viele Urlauber ein Desaster: Die als sicher geglaubten Reisen wurden abgesagt. Betroffene Kunden können nun eine Auszahlung bereits geleisteter Reisekosten jetzt online beantragen.
Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Nach der Insolvenz im September 2019 hatte die deutsche Thomas Cook alle gebuchten Pauschalreisen abgesagt. Bereits gezahlte Reisekosten können sich betroffene Kunden nun online zurückholen.

Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook können ab sofort online eine Ausgleichszahlung der Bundesregierung für geplatzte Reisen beantragen.

"Wir werden den Kundinnen und Kunden, die Schäden erlitten haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes freiwillig die Differenz zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie von anderer Seite zurückerhalten haben, ausgleichen", versprach Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Das Angebot richtet sich an Kunden, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben. Sie müssen Belege einreichen und bereits von anderer Seite erhaltene Leistungen angeben. Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen. Die Bundesregierung warnte, gerade am Anfang könne es wegen starken Andrangs zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.

Die Bundesregierung entschied im Dezember, betroffenen Pauschalreisenden jenen Teil ihrer Ausgaben zu erstatten, den weder die Zurich-Versicherung noch Dritte ausgleichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden ihre Ansprüche zuvor beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben. (dpa)

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