Großbritannien: Versand nun zollpflichtig
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Postverkehr. Wer privat ein Paket auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, sollte einiges beachten.
Ob online Kleidung shoppen oder Freunden schnell ein Päckchen schicken: Dank der Zollunion ist der Warenversand innerhalb der EU recht unkompliziert. Seit dem Brexit gehört Großbritannien nun aber nicht mehr dazu - und das hat Auswirkungen - auch auf den Versand von Päckchen und Paketen.
Seit Jahresbeginn gelten hier neue Preise. Beim Anbieter der Deutschen Post DHL kostet der Versand eines Pakets mit einem Gewicht bis zu 5 Kilogramm in der Filiale nun 29,99 Euro - in alle anderen EU-Länder sind es in dieser Kategorie 17,99 Euro.
Und: Wo früher das Päckchen einfach so losgeschickt werden konnte, muss jetzt je nach Versand eine Zollerklärung oder Handelsrechnung beigefügt werden. Auf diese gehören etwa Beschreibung und der Wert der zu versendenden Ware. Eine Anleitung, wie die Zollerklärung ausgefüllt werden soll, findet sich auf der Webseite des Anbieters Deutsche Post DHL.
Zollinhaltserklärung muss ausgefüllt werden
Erfolgt die Frankierung online, können die Daten für die Zollinhaltserklärung je nach Anbieter in einer Erfassungsmaske eingegeben und ausgedruckt werden. Ob online oder im Laden: in jedem Fall muss die ausgefüllte Inhaltserklärung in einer durchsichtigen Versandtasche außen auf der Anschriftenseite des Päckchens aufgebracht werden.
Aber auch Pakete und Päckchen aus Großbritannien nach Deutschland sind mit dem Jahreswechsel zollpflichtig geworden. "Die Einfuhr von Waren aus Großbritannien wird beim Zoll nun genauso gehandhabt, wie aus anderen Ländern außerhalb der EU", erklärt dazu André Lenz, Stellvertretender Pressesprecher der Generalzolldirektion in Bonn.
Einfuhrabgaben je nach Art und Wert der Ware
Ob dabei Zölle oder Steuern anfallen, hänge von der Art und dem Wert der Ware ab. So bleibt das als Geschenk verschickte Paket von der Tante aus England abgabefrei - solange es nicht einen Wert von 45 Euro übersteigt. Auch kleinere Online-Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro können generell ohne Abgaben eingeführt werden.
Wird dieser Wert überstiegen, kommen Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und gegebenenfalls eine Zollgebühr hinzu. Genauere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Zolls. Wer also eben mal ein Paar Designerschuhe oder ein elektronisches Gerät aus dem Vereinigtem Königreich bestellt, sollte mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Aufgrund der Umstellung können sich zudem die Versandlaufzeiten verlängern. Der Experte vom Zoll rät: "Wichtig für eine schnelle Zustellung ist, dass die erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Zollabfertigung vorliegen und plausibel sind." Seien die Angaben fehlerhaft oder unvollständig, könne es zu Verzögerungen kommen. (tmn)
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