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  4. Um 0,5 Punkte: Pflegebeitrag steigt im Januar 2019

Um 0,5 Punkte
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Pflegebeitrag steigt im Januar 2019

Während der Pflegebeitrag zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte steigt, sinkt der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte.
Foto: Bodo Marks, tmn

Für die Pflegeversicherung müssen die Menschen bald tiefer in die Tasche greifen. Doch absehbar ist schon heute, dass das Geld nicht sehr lange reichen wird.

Auf die Bundesbürger kommen zum Jahresbeginn höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu. Zum 1. Januar 2019 soll der Satz um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen, wie das Bundeskabinett beschloss.

Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen. Der Pflegebeitrag erhöht sich somit bei einem monatlichen Bruttolohn von 2000 Euro im kommenden Jahr um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils die Hälfte zahlen. Erwartet werden insgesamt jährliche Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro.

Jens Spahn: "Bessere Pflege kostet"

Die Anhebung soll die Finanzen der Pflegekassen stabilisieren, denen angesichts von immer mehr Pflegebedürftigen ein Milliardendefizit droht. Mit der Einführung neuer Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen im vergangenen Jahr hatten mehr Demenzkranke Pflegeleistungen bekommen. Außerdem plant die Koalition Maßnahmen gegen die Personalnot in der Pflege.

"Bessere Pflege kostet", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In der vergangenen Wahlperiode ausgedehnte Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige würden weiterhin stärker angenommen als gedacht. In dieser Legislaturperiode sollten die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden. "Das muss uns als Solidargemeinschaft etwas wert sein. Gute Pflege braucht unsere Unterstützung", sagte Spahn.

Mit der Anhebung soll der Beitragssatz laut Bundesregierung bis 2022 stabil gehalten werden können. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.

Weitere Beitragsänderungen

Parallel zur Erhöhung des Pflegebeitrags wird ebenfalls zum 1. Januar 2019 der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt, nämlich von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Das hatte das Kabinett bereits im September beschlossen.

Der Rentenbeitrag bleibt zwar vorerst bei 18,6 Prozent stabil. Nach der Einigung der Koalition auf ein milliardenschweres Rentenpaket geht die Deutsche Rentenversicherung aber davon aus, dass der Beitragssatz spätestens 2023 auf bis zu 19,3 Prozent steigen wird.

Bei der Krankenversicherung gilt ein fester Satz von 14,6 Prozent, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Dazu kommt ein durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent vom Einkommen. Nach Einschätzung der Kassen wird dieser im kommenden Jahr nicht steigen. Ab 1. Januar 2019 soll der jetzt von den Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Längerfristig gilt auch eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge als unvermeidlich.

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums.

Dass die Beitragsbemessungsgrenzen im Osten besonders stark steigen, ist Folge der laufenden schrittweisen Rentenangleichung in Ost und West. Ebenso wie der Rentenwert werden auch diese Grenzen bis 2025 an die Westwerte angeglichen.

Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein. Die Gehaltsgrenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung angepasst. (tmn)

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