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  4. Karlsruhe: Was hat das Grundgesetz mit Karlsruhe zu tun?

Karlsruhe
24.05.2024

Was hat das Grundgesetz mit Karlsruhe zu tun?

Der Platz der Grundrechte in Karlsruhe
Foto: Thomas Riedel

Das Grundgesetz feiert Geburtstag. Vor 75 Jahren trat es in Kraft. Es begegnet uns tagtäglich, ohne dass wir es vielleicht direkt merken. Für Karlsruhe spielt es eine ganz besondere Rolle - hier wird nämlich zu den Grundrechten verhandelt.

Wo uns das Grundgesetz im Alltag begegnet

Das Grundgesetz begegnet uns eigentlich täglich. Hier mal ein paar Beispiele:

  • Wenn wir unsere Meinung zu einem bestimmten Thema kundtun oder im Radio die Nachrichten hören, im Fernsehen anschauen oder in der (Online-) Zeitung lesen – Stichwort: Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 des Grundgesetz).
  • Weiter begegnen wir dem Grundgesetz ganz unbewusst beim Check unserer Mails, SMS oder Briefe. Mitlesen darf die niemand, außer man gestattet es (Briefgeheimnis - Artikel 10, Grundgesetz).
  • Heute mal blau-weiß gestreifte Hose und rotes Shirt? Kein Problem! "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" (Artikel 2, Absatz 1) 
  • Ausbildung, Studium oder Selbstständigkeit? Wir sind in der Auswahl frei - "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." (Artikel 12)

Was fällt Euch noch an Beispielen ein? Habt ihr Euch schon mal mit dem Grundgesetz auseinandergesetzt und vielleicht sogar so was wie einen Lieblingsartikel? Schreibt es uns in die Kommentare oder über unser ka-Reporter-Formular.

Platz der Grundrechte vor dem Karlsruher Schloss

Wie gut, dass es hier in Karlsruhe den Platz der Grundrechte gibt. Anlass genug, sich die Hintergründe dieses bedeutenden Schriftstücks mal etwas genauer anzuschauen.

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Dieser Satz mag vielleicht etwas verschachtelt und abgedroschen klingen. Doch am 23. Mai 1949 haben genau diese Worte eine neue Epoche in der Geschichte Deutschlands eingeläutet.

Das Zitat ist nämlich die Präambel, also das Vorwort unseres Grundgesetzes, unserer deutschen Verfassung. Heute feiert das Grundgesetzt seinen 75. Geburtstag. Doch wie ist es überhaupt entstanden? 

Wie entstand das Grundgesetz?

Wir reisen ans Ende des zweiten Weltkrieges: Genauer gesagt, in den Mai 1945. Nach dem verlorenen 2. Weltkrieg liegt Deutschland in Schutt und Asche. Staatliche Strukturen? Fehlanzeige!

Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die jeweils einer der Siegermächte zugeordnet waren: USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion. Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten alle sehr ähnliche Vorstellungen darüber, was mit dem besetzten Deutschland passieren soll. Sie wollten Deutschland langsam wieder seine Macht und Verantwortung zurückgeben. Hierfür war die Gründung eines neuen, deutschen Staats notwendig.

Grundgesetz ist die Basis für den neuen Staat - für die Bundesrepublik Deutschland!

Für so einen neuen Staat bedurfte es aber auch einer Verfassung, also einem Konzept wie die Politik aufgebaut sein soll und welche Rechte und Pflichten es gibt. Die Sowjetunion allerdings hatte ganz andere Vorstellungen davon wie Deutschland aussehen soll und so konnten sich die beiden Gruppierungen nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen.

Die westlichen Siegermächte (USA, Großbritannien und Frankreich) gaben den Ministerpräsidenten der Westbundesländer daher am 1. Juli 1948 die Aufgabe eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. Übernommen wurde diese in Bonn, vom sogenannten Parlamentarischen Rat, der sich aus 61 Männern und vier Frauen zusammensetzte. Sie waren damals von den elf Landtagen ausgewählt worden. Den Vorsitz des Parlamentarischen Rates hatte niemand geringeres, als unser späterer, erster Bundeskanzler Konrad Adenauer

Der Parlamentarische Rat entschied, dass das Grundgesetzt folgende drei Pfeiler beinhalten muss:

  1.  Vor dem Staat soll der Mensch kommen: Die Bürger müssen sich auch gegenüber dem Staat auf diese Rechte unmittelbar berufen können. Sprich, die Gerichte entscheiden frei.
  2. Deutschland ist ein Sozialstaat: Er muss auf soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich bedacht sein.
  3. Deutschland ist ein Rechtsstaat: Alles, was staatliche Einrichtungen in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Damit sei die staatliche Willkür ausgeschlossen.

Erst Provisorium, dann gesamtdeutsche Verfassung

Am 8. Mai 1949 war es dann schließlich so weit: Das Grundgesetz war fertig ausgearbeitet. Die westlichen Besatzungsmächte stimmten dem Grundgesetz zu und auch die gewählten Volksvertreter in den Länderparlamenten stimmten darüber ab.

Nur wenige Tage später, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Inhaltlich stellt es eine komplette Verfassung dar. Der Parlamentarische Rat aber wählte dennoch die Bezeichnung "Grundgesetz". So sollte es sich, vor dem Hintergrund einer möglichen Wiedervereinigung, ursprünglich um eine provisorische Verfassung handeln. Mit dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung wird das Grundgesetz jedoch zur gesamtdeutschen Verfassung.

Warum ist das Grundgesetz so bedeutend?

Vor dem Staat soll der Mensch kommen, lautet die zentrale Botschaft. Gleich auf den ersten Seiten, stehen buchstäblich vor allen anderen die Grundrechte (Anm. d. Red. Artikel 1 bis 19). Die Bürger können sich gegenüber dem Staat auf diese Rechte unmittelbar berufen. Sie sind das Rückgrat des Grundgesetzes und bilden die Werteordnung unseres Landes.

So heißt es etwa gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Jeder Einzelne hat also einen Wert und Achtung verdient. Es ist die Aufgabe des Staates alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Würde des Menschen zu schützen. Der Staat selbst wird von der Judikative überwacht und ist zur Beachtung des Grundgesetzes verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Grundrechte können eingeklagt werden - und zwar in Karlsruhe!

Die Grundrechte sind für alle Staatsgewalten "unmittelbar geltendes Recht." Sie können daher mit einer "Verfassungsbeschwerde" beim Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden. Ab Artikel 20 finden sich die tragenden Säulen des deutschen Staates im Grundgesetz wieder:

  • Demokratie,
  • Rechtsstaat,
  • Bundesstaat und
  • Gewaltenteilung.

Konkret steht darin, dass Deutschland eine Demokratie ist. Wörtlich heißt es dort: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Des Weiteren steht darin, dass Deutschland ein Sozialstaat ist – sprich auf soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich bedacht sein muss – und das Deutschland ein Rechtsstaat ist. Alles was staatliche Einrichtungen in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist somit ausgeschlossen.

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