Querdenker-Plakate auf der Werntalbahn: Frühere Anwältin sagt, Angeklagter war in Tat eingeweiht
Plus Beteiligt an dem Anschlag soll der 39-jährige Hauptangeklagte allerdings nicht gewesen sein und sich von der Aktion distanziert haben. Allerdings sprechen mehrere Indizien gegen ihn.
Am Dreikönigstag 2021 war ein ICE bei Thüngen in ein mutmaßlich von Querdenkern auf den Gleisen der Werntalbahn aufgestelltes Plakat gerauscht. Im Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil hat am Landgericht nun die frühere Anwältin des erstinstanzlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilten 39-jährigen Hauptangeklagten aus Bad Bocklet ausgesagt und ein aus Sicht ihres Mandanten entlastendes Telefonat geschildert.
Mit seiner früheren Anwältin aus Fürth hatte der Hauptangeklagte zwei Tage nach einer Hausdurchsuchung telefoniert. Für die 53-Jährige stand damals fest: "Der war's nicht." Der heute 39-Jährige habe noch deutlich unter dem Eindruck der Durchsuchung gestanden: "Er war sehr beeindruckt, erschüttert von der Situation." Eine Beteiligung an der Tat vor Ort habe er bestritten. Die Planung soll ihm jedoch bekannt gewesen sein, auch die Agierenden soll er benannt haben. Ob Namen fielen, wusste sie nicht mehr sicher. Er soll sich von der Aktion und auch von den Beteiligten deutlich distanziert haben.
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