Drei neue Bebauungspläne für Zusamaltheim
Doch nur einer ist aktuell. Braucht es wirklich so viele neue Bauplätze?
Manch einer wird sich ob der Tagesordnung des Zusamaltheimer Gemeinderats verwundert die Augen gerieben haben. Gleich drei Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit einem Aufstellungsbeschluss für drei verschiedene Bebauungspläne in der Gemeinde. Wird in Zusamaltheim so viel gebaut? Im Verlauf der Sitzung erklärte Bürgermeister Grob den Hintergrund für die Anhäufung: Fasse man die Beschlüsse noch heuer, so könne man auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen verzichten.
Der neu zu wählende Gemeinderat könnte profitieren
Eine Verpflichtung, tatsächlich in absehbarer Zeit einen Bebauungsplan fertig zu stellen, entstehe dadurch jedoch nicht. Der neu zu wählende Gemeinderat könne davon profitieren – oder aber auf die Durchführung verzichten. „Wir wollen uns oder unseren Nachfolgern einfach diese Möglichkeit nicht verbauen“, meinte Wolfgang Grob dazu. Bei diesen Maßnahmen drehte es sich um den Bebauungsplan „ehemalige Ziegelei“ im Ortsteil Sontheim und „Obere Dorfstraße II“ in Zusamaltheim, dies eine angedachte Weiterführung des aktuellen Baugebiets im Südwesten. Um einen konkreten Aufstellungsbeschluss handelt es sich dagegen beim Bebauungsplan „Nördlich der Oberen Dorfstraße“. Dieses von einem Käufer erworbene Anwesen im Ortskern von Zusamaltheim soll in ein Areal mit sieben bis acht neuen Eigenheimen umgewandelt werden. Bei der Anfrage seinerzeit bedingte die Gemeinde, dass ein Bebauungsplan auf Kosten des neuen Eigentümers umzusetzen sei. Da neben dem Areal landwirtschaftlich gearbeitet wird, ist derzeit nicht im ganzen Bereich Wohnbebauung möglich. Auch ist ein Baudenkmal vorhanden. Die Gemeinderäte billigten den Aufstellungsbeschluss. Nun folgt die Auslegung, um Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Möglichkeit zur Mitsprache zu geben. Gelegenheit zur Einsicht der Planung haben Bürger während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeindekanzlei und der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen. Auch im Gemeindeblatt „Zusamecho“ wird noch auf die Auslegung hingewiesen werden.
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