Kein Nachlass ohne Hindernisse
Auch Kommunen und Vereine erben, manchmal aber mit Hindernissen
Das Thema Erbschaft löst bei den Hinterbliebenen nicht immer helle Freude aus, hin und wieder sind vermeintlich lukrative Hinterlassenschaften mit Auflagen verbunden, die es einem schier unmöglich machen, das Erbe anzutreten.
Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Kommunen oder Kirchen. Alfred Sigg war rund vierzig Jahre Rechtspfleger der Stadt Wertingen und kann aus dieser Zeit über das Thema berichten: „In den achtziger Jahren wurde der Stadt in Geratshofen im heutigen Gewerbegebiet ein Grundstück vererbt, allerdings nur unter der Auflage, zu helfen, die finanziellen Verhältnisse eines Verwandten zu regeln.“ Doch Erbschaften in diesem Ausmaß seien eher selten, sagt Sigg. „Häufiger kommt es vor, dass die Menschen in ihren Testamenten festlegen, der Kommune Bilder oder andere Museumsstücke zu hinterlassen.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.