Keine Betriebe, keine Bauplätze
Otto Horntrich übt bei Listenaufstellung für SPD-Unabhängige Bürger Kritik an Stadtpolitik
Wertingen „Wir können eine starke Stadtratskandidatenliste mit Frauen und Männer aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens unserer Kommune rund unseren Bürgermeisterkandidaten Johannes Strodl präsentieren“, verkündete stolz die Versammlungsleiterin Edeltraud Bichler auf der Aufstellungskonferenz der Liste SPD-Unabhängige Wähler. Auf dieser seien alle Altersgruppen präsent. Ella Buchschuster, Studentin mit 21 Jahren, ist die Jüngste und Bernd Arndt, aktiver Unternehmer mit 69 Jahren der Älteste. Auch verschiedene Berufsgruppen sind vertreten.
Nach einer kurzen Vorstellung der einzelnen Kandidaten votierten die Versammlungsteilnehmer in geheimer Wahl einstimmig für nachstehende Listenreihung. Spitzenkandidat Otto Horntrich ging in seiner Rede auf die augenblickliche Si-tuation Wertingens ein. „Auf den ersten Blick scheint in Wertingen alles zum Besten zu sein. Wertingen ist nach wie vor die Stadt im Landkreis mit den höchsten Steuereinnahmen. Wenn man aber genauer hinschaut, muss man erkennen, dass sich seit zwölf Jahren kein neuer Betrieb mehr hier angesiedelt hat, aktuell keine Bauplätze seitens der Stadt angeboten werden können und die Einwohnerzahl rückläufig ist, so der Stadtrat.
Bürgermeisterkandidat Johannes Strodl betonte in seinen Ausführungen, dass er bei allen wichtigen Projekten ein besonderes Augenmerk auf Transparenz und frühzeitiger Informationspolitik richten werde sowohl im Umgang mit den Bürgern als auch mit dem Stadtrat. Ebenso wichtig sei es ihm, so Strodl, einen engen Kontakt auch zu den Wertinger Unternehmern herzustellen: „Nur wenn der Bürgermeister weiß, wo den Firmen der Schuh drückt, kann die Stadt auch handeln.“
Abschließend informierte Professor Dieter Jannasch über den aktuellen Stand des Bürgerbegehrens. Er bat Bürgermeister und Stadtrat nochmals eindringlich dafür zu sorgen, dass die Vergabe von Aufträgen im Kreuzungsbereich Laugnastraße bis zum endgültigen Entscheidungstermin über die Zulassung des Bürgerentscheides ausgesetzt wird und eine gesetzliche zulässige Verlän-gerungsfrist zu nutzen. (pm)
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