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Energiewende
10.03.2017

Atomdeal mit Schönheitsfehlern

In der Debatte um die Finanzierung des 2011 beschlossenen Atom-Ausstiegs haben sich Politik und Stromkonzerne ein gutes Stück aufeinander zubewegt. Einige Haftungsfragen sind allerdings nach wie vor nicht geklärt.
Foto: Jens Büttner, dpa

Politik und Stromkonzernen gelingt ein großer Schritt. Für den Steuerzahler ist das Thema noch immer brisant

Wer kommt für die finanzielle Last des Atom-Ausstiegs nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima auf? Bei der Einigung über die Verteilung hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gebremst. Nun hat er seinen Widerstand gegen die Verträge aufgegeben. Die Konzerne aber wollen ihre letzten juristischen Trümpfe nicht aus der Hand geben.

Worum geht es in dem Atom-Entsorgungspakt?

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz regelt, dass die Konzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW insgesamt 23,55 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Nuklearmülls finanzieren, die Unternehmen können sich mit ihrer Zahlung von der Haftung „freikaufen“. Für Stilllegung und Abriss der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des Mülls bleiben sie aber verantwortlich. Die Verursacher sollen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Gleichzeitig soll das „Überleben“ der Konzerne gesichert und Risiken für die Steuerzahler minimiert werden.

Was soll konkret erreicht werden?

Spätestens Ende 2022 werden alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet – doch der Atommüll strahlt noch Jahrhunderte weiter. Die Kosten für dessen Entsorgung sollen die Betreiber der Atomkraftwerke zahlen, die lange Zeit üppige Gewinne mit ihren Meilern erwirtschaftet haben. Eon, RWE, EnBW und Vattenfall haben wegen der Energiewende und des Ökostrom-Vormarschs aber mit Problemen zu kämpfen. Eon und RWE haben an der Börse schwer gelitten. Der Pakt soll die Finanzierung des Atomausstiegs sichern – auch im Fall von möglichen Konzernpleiten.

Was kosten Stilllegung der Kraftwerke und Atommüll-Lagerung?

Die überparteiliche Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstieges hatte die Kosten auf mindestens rund 48 Milliarden Euro geschätzt – berechnet allerdings zu Preisen von 2014. Ein Szenario kam bis 2099 auf Gesamtkosten – mit Inflation und steigenden Anteilen – von fast 170 Milliarden Euro.

Haben die Atomkonzerne selbst ausreichend Vorsorge getroffen?

Sie haben Rückstellungen gebildet, um Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Zu dieser Absicherung sind sie verpflichtet. Bis Ende 2014 waren mehr als 38 Milliarden Euro für Abriss und Entsorgung beiseitegelegt worden. Wegen der niedrigen Zinsen mussten die Unternehmen diese Summe erhöhen – bis Ende 2015 auf knapp 40,1 Milliarden Euro. Das Geld liegt nicht auf Konten, sondern steckt in Anlagen, Vermögen und Beteiligungen. Wegen des Zinsrisikos könnten die Verpflichtungen auf bis zu 70 Milliarden Euro steigen.

Was ist mit den Klagen der Konzerne gegen den Atomausstieg?

Die Konzerne hatten 2016 angekündigt, ein Bündel von Klagen gegen den Staat fallen zu lassen. Die Große Koalition und die Grünen pochten darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Das ist nicht der Fall. Die Unternehmen wollen weiter gegen Schäubles Brennelemente-Steuer klagen – es geht um fast 6,3 Milliarden Euro, die der Bund zwischen 2011 und 2016 kassierte. Ein weiteres finanzielles Risiko für die Steuerzahler ist das Schadenersatz-Verfahren, das der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA betreibt. Vattenfall will von Deutschland 4,7 Milliarden Euro Entschädigung. Die Schweden fühlen sich enteignet, weil ihre deutschen Meiler Krümmel und Brunsbüttel nach der Katastrophe im japanischen Fukushima im Frühjahr 2011 abgeschaltet worden waren.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu den Klagen?

Anfang Dezember 2016 verkündete Karlsruhe sein Urteil. Von einer Enteignung sprachen die Richter nicht. Im Wesentlichen wurde der nach Fukushima von der Politik eingeleitete rasche Atomausstieg bestätigt. Das höchste deutsche Gericht billigte den Konzernen aber eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen in ihre dichtgemachten Kraftwerke sowie teilweise für entgangene Stromverkäufe zu. Bis zum 30. Juni 2018 hat der Gesetzgeber Zeit zu regeln, wie der Ausgleich genau aussehen soll.

André Stahl und Tim Braune, dpa

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