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  3. Corona am Arbeitsplatz: Wann gilt eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Corona am Arbeitsplatz
01.06.2021

Wann gilt eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Dass Menschen in Deutschland sich bei der Arbeit infizieren, ist keine Seltenheit.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

Plus In Deutschland infizieren sich täglich Menschen am Arbeitsplatz, entschädigt werden nur wenige. Woran liegt das und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Zu Beginn der Pandemie hatte es ein Unternehmer aus der Nähe von Gütersloh geschafft, kurzzeitig zu einem der wohl unbeliebtesten Menschen in Deutschland aufzusteigen: Clemens Tönnies. In einem seiner Fleischbetriebe brach Corona aus. 5899 Mitarbeiter ließen sich testen, bei 1331 wurde Corona nachgewiesen, die ganze Belegschaft musste in Quarantäne. Der Fall entfachte eine Diskussion über Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Das Unternehmen soll seine Mitarbeiter nicht ausreichend geschützt haben. Die Arbeitsbedingungen wurden als unwürdig kritisiert.

Doch so extrem das Beispiel Tönnies sein mag, Corona-Ausbrüche am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Und ihr Anteil am Infektionsgeschehen wird immer größer. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt, dass aktuell etwa 13 Prozent aller Corona-Ausbrüche auf den Arbeitsplatz entfallen. Im Dezember waren es noch vier Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil von Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen sank von 46 Prozent in der letzten Dezemberwoche auf aktuell etwa fünf Prozent. Denn im Moment sind es vor allem jüngere, berufstätige Menschen, die sich infizieren. Viele von ihnen wurden noch nicht geimpft.

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