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Justiz
05.11.2010

Ärzte haben Geld angenommen

Ratiopharm wehrt sich gegen Betrugs-Vorwürfe
Foto: DPA

Hunderte Ärzte haben Geld vom Ulmer Pharmahersteller Ratiopharm angenommen. Zwei Mediziner wurden verurteilt, doch die Rechtslage ist umstritten. Von Holger Sabinsky

Es war ein gutes Geschäft für beide Seiten. Zwei niedergelassene Ärzte aus dem Alb-Donau-Kreis haben sich zwischen 2002 und 2005 ihre Medikamenten-Verordnungen teuer bezahlen lassen. Sie erhielten 14 Schecks vom Ulmer Pharmahersteller Ratiopharm.

Die Höhe richtete sich nach der Menge der Ratiopharm-Präparate, die die Ärzte ihren Patienten verschrieben. Jetzt hat das Amtsgericht Ulm die beiden Mediziner zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 20.000 Euro Bußgeld verurteilt.

Es ist das erste Mal in Deutschland, dass niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit verurteilt wurden. Die Mediziner erhielten von der Pharmafirma eine Umsatzbeteiligung von acht Prozent des Hersteller-Abgabepreises. Die Inhaber einer Gemeinschaftspraxis verdienten so 19.180 Euro.

Sind deutsche Mediziner käuflich? Der Korruptionsexperte und Kriminalhauptkommissar Uwe Dolata sagt, Korruption zwischen Ärzten und Pharmakonzernen sei ein "flächendeckendes Phänomen". Dolata sieht die Gefahr, dass "die Ärzte nicht nach dem Wohl der Patienten, sondern nach dem eigenen Geldbeutel entscheiden". Für den Kommissar ist das Ulmer Urteil ein erfreulicher Schritt nach vorn. Von der Bundesärztekammer war keine Stellungnahme zu erhalten.

Die schwäbischen Ärzte sind die ersten Verurteilten in einem bundesweiten Mammutverfahren, das seit Jahren gegen Mediziner und Ratiopharm-Mitarbeiter läuft. Im Winter 2006 hatten Ermittler die Firmenzentrale in Ulm und die Wohnungen von 400 Pharmavertretern durchsucht. Gegen fast 3000 Personen wurde zeitweise ermittelt. Ein Großteil der Verfahren wurde gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Die Staatsanwälte knirschten mit den Zähnen. "Für uns sind das klassische Fälle von Wirtschaftskriminalität", sagt ein Insider.

Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob niedergelassene Ärzte überhaupt wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Der entsprechende Paragraf 299 im Strafgesetzbuch (StGB) besagt, dass lediglich "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Viele Richter sehen es so, dass niedergelassene Ärzte selbstständige Unternehmer sind. Sie stünden in keinem Abhängigkeitsverhältnis.

Andere Juristen halten niedergelassene Ärzte im Zusammenhang mit der Arzneimittel-Verordnung für Beauftragte der Krankenkassen. Dieser Auffassung ist das Ulmer Amtsgericht gefolgt. Die Mediziner sind in Berufung gegangen.

Der Bundesgerichtshof wird entscheiden müssen

Alles deutet darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittene Rechtsfrage klären muss. Kürzlich hat das Landgericht Hamburg eine Anklage wegen Bestechlichkeit gegen einen niedergelassenen Arzt und eine Ratiopharm-Vertreterin zugelassen. Der Instanzenweg ist eröffnet. Wird das Urteil des Landgerichts nicht akzeptiert, geht der Fall direkt zum BGH. "Wir wollen endlich eine höchstrichterliche Klärung, ob Ärzte wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers unserer Zeitung.

Die SPD will die umstrittene Angelegenheit gleich gesetzlich regeln. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag, der demnächst im Bundestag eingebracht werden soll und der unserer Zeitung vorliegt: Durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch soll sichergestellt werden, "dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen".

Nun gehören zu einem Korruptionsdelikt immer zwei Seiten. Ratiopharm wurde vom Amtsgericht Ulm nun indirekt Bestechung bescheinigt. Doch das Unternehmen wehrt sich gegen diese Sichtweise. Die Vorgänge stammten aus den Jahren 2002 bis 2005. Den Krankenkassen sei kein Schaden entstanden, da Ärzte "vielfach von teureren Originalprodukten auf günstige Ratiopharm-Produkte umgestellt haben". "Gleichwohl nimmt Ratiopharm seit vielen Jahren Abstand von sämtlichen vertriebsfördernden Maßnahmen, die von der Öffentlichkeit als unredlich empfunden werden könnten", sagte Pressesprecher Markus Braun auf Anfrage.

Die Affäre beschäftigt den größten deutschen Generika-Hersteller aber immer noch. Laut Oberstaatsanwalt Rainer Feil laufen in Ulm zehn Ermittlungsverfahren gegen aktuelle oder frühere Ratiopharm-Mitarbeiter. Betroffen seien mehrere Konzernebenen - vom Geschäftsführer über einen Vertriebsleiter bis zu Verwaltungsangestellten. Von Holger Sabinsky

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