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Arbeitswelt
24.01.2021

Recht auf Feierabend: Braucht Deutschland strengeren Arbeitsschutz?

Im Homeoffice ständig erreichbar sein? Dem will das Europaparlament nun einen Riegel vorschieben.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Das Europaparlament will einen Rechtsanspruch auf Nicht-Erreichbarkeit im Homeoffice durchsetzen. In Deutschland tut man sich mit dem Thema äußerst schwer.

Mal rasch noch die letzten Mails abrufen, dem Kollegen kurz eine Nachricht schreiben und vor dem Schlafengehen noch einen Blick auf die Termine der nächsten Tage werfen: Selbst wenn der Feierabend oder das Wochenende längst begonnen haben, sind viele Beschäftigte für ihre Arbeitgeber heute noch online erreichbar oder lassen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit selbst immer weiter verschwimmen. Weil diese digitale Dauerbelastung auch zu gesundheitlichen Schäden führen kann, will das Europaparlament nun eine Art Rechtsanspruch auf Nicht-Erreichbarkeit einführen – in Deutschland ein äußerst umstrittenes Thema.

Während Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger ein gesetzliche Reglung für „überflüssig“ hält und auf die geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz verweist, nennt DGB-Chef Reiner Hoffmann die Initiative des Europaparlaments „hilfreich.“ Die Erwartungen der Arbeitgeber an die Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice und bei mobiler Arbeit seien „oft maßlos“, kritisierte Hoffmann gegenüber unserer Redaktion.

Unbezahlte Mehrarbeit ist aus Sicht des DGB eine der Schattenseiten des Homeoffice

Nach deutschem und europäischem Recht sei allerdings niemand verpflichtet, seinem Arbeitgeber außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen. „Trotzdem müssen fast 40 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice auch in der Freizeit erreichbar sein.“ Dies wirke sich natürlich negativ auf die Gesundheit und das Privat- beziehungsweise Familienleben aus, betonte Hoffmann. "Außerdem leisten fast 30 Prozent unbezahlte Mehrarbeit.“ Das sei eine der dunklen Schattenseite von Homeoffice.

Aus Sicht der Arbeitgeber dagegen besteht kein Bedarf für eine Neuregelung. „Kein Arbeitnehmer muss immer und ununterbrochen für seinen Arbeitgeber erreichbar sein“, sagte Dulger unserer Redaktion. Durch die Arbeitszeitrichtlinie der EU und das deutsche Arbeitszeitgesetz sei das längst geregelt. „Die Arbeitswelt und die Wünsche vieler Arbeitnehmer werden immer flexibler“, sagte Dulger. „Hier ein starres gesetzgeberisches Korsett aufzuzwingen verhindert genau das politisch Gewünschte: mobile Arbeit zu fördern und zu unterstützen.“ Dazu brauche es individuelle Lösungen auf der Ebene der Betriebe: „Arbeitgeber und Beschäftigte könnten gemeinsam am besten entscheiden, welche Lösung für am praktikabelsten ist.“

 

Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice sind gerade für Eltern während der Pandemie wichtig

Autohersteller wie Volkswagen und BMW, der Versicherungsriese Axa oder der Chemiekonzern Evonik haben solche Regelungen bereits eingeführt. „Inwiefern man beruflich erreichbar sein muss, ist eine Frage der Unternehmenskultur und der Arbeitsorganisation“, sagt Lisa Allegra Markert vom Digitalverband Bitkom. „In den seltensten Fällen ist es erforderlich, dass Vorgesetzte eine ständige Erreichbarkeit oder sofortiges Antworten erwarten."

Mail-Server am Abend oder am Wochenende abzuschalten, wie es gelegentlich gefordert wird, hält sie gerade in der Pandemie für schwierig, in der Eltern sich mehr um ihre Kinder kümmern müssten. Würden sie dann am Abend durch abgeschaltete Server am Arbeiten gehindert, „können sie de facto ihren Job nicht mehr ausüben.“

Das Europaparlament hat die EU-Kommission trotzdem aufgefordert, für das Nicht-Erreichbar-Sein eine gesetzliche Basis zu schaffen: Die zunehmende Nutzung digitaler Technologien habe die Arbeitswelt verändert und eine Kultur des ständigen Verbundenseins bzw. der ständigen Erreichbarkeit geschaffen. Dies könne zu Berufskrankheiten wie Angstzuständen, Depressionen und Burnout führen.

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