Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Rupert Stadler: Warum der inhaftierte Audi-Chef jetzt schweigt

Rupert Stadler
19.07.2018

Warum der inhaftierte Audi-Chef jetzt schweigt

Seit einem Monat sitzt Rupert Stadler in U-Haft. Und dort bleibt er vorerst auch.
Foto: Marijan Murat, dpa

Seit einem Monat sitzt der Audi-Chef in U-Haft. Erst wollte er mit Aussagen freikommen. Nun versucht er es auf die harte Tour. Hat er damit Erfolg?

In Wirtschaftsstrafverfahren steht immer viel auf dem Spiel. Viel Geld und viel Reputation aufseiten von Unternehmen und Managern, aufwendige und heikle Ermittlungsarbeit aufseiten der Staatsanwaltschaft. Diese Konstellation führt häufig zu einem Verhalten nach Art von Schachspielern. Man lauert, man versucht, die Züge des Gegners vorauszusehen. Offenbar haben wir es im Fall des beurlaubten Audi-Chefs Rupert Stadler mit dem Musterfall einer solchen Konstellation zu tun.

Audi-Chef Rupert Stadler bleibt vorerst in Haft

Gegen den Manager wird in der Abgas-Affäre seit einem Jahr ermittelt. Aus Sicht der Münchner Staatsanwaltschaft ohne durchschlagenden Erfolg. Bis vor kurzem. Seit Ende Mai gilt Stadler, 55, als Beschuldigter in dem Verfahren – der höchstrangige von 20 Audi-Leuten. Und vor einem Monat wanderte der Audi-Chef gar in U-Haft. Der Vorwurf: Betrug am Kunden. Stadler soll nach dem Aufdecken der Manipulation in den USA nicht verhindert haben, dass Audi in Europa Diesel-Autos mit manipulierter Abgasreinigung verkauft hat. Als Haftgrund gab die Staatsanwaltschaft Verdunklungsgefahr an. In einem abgehörten Telefonat soll Stadler in Erwägung gezogen haben, einen Mitarbeiter beurlauben zu lassen, der Stuttgarter Staatsanwälten bei deren Ermittlungen gegen Porsche geholfen haben soll. Stadler bestreitet das.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Es ist in eingeweihten Justizkreisen kein Geheimnis, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen schon mal versucht, einen Beschuldigten „weichzukochen“. Ein Spitzenmanager mit Millionen-Einkünften ist im Regelfall sehr haftempfindlich. Das erhöht nicht selten die Aussagebereitschaft. Im Fall Stadler schien es zunächst ebenfalls zu klappen. Der Audi-Chef erklärte sich nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Thilo Pfordte bereit, auszusagen. Doch offenbar hat er in den Vernehmungen in der JVA Augsburg-Gablingen nicht das gesagt, was die Ermittler hören wollten. Ein Geständnis gab es nach Informationen unserer Redaktion nicht. Die Vernehmungen sollen vielmehr äußerst zäh gewesen sein.

Landgericht prüft Stadlers Haftbeschwerde

Umgekehrt hatte Stadler von seinen Aussagen erhofft, dass sie die Staatsanwaltschaft milde stimmen und er freikommen kann. Nun musste er feststellen, dass dies nicht geklappt hat. Sein Verteidiger brach die Vernehmungen daher ab. Stadler schweigt jetzt und geht dafür mit einer Haftbeschwerde auf Konfrontationskurs. Im Gegensatz zu einer Haftprüfung, die nach sechs Monaten U-Haft gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Haftbeschwerde jederzeit eingelegt werden.

Das Amtsgericht München hat die Entscheidung schon eine Instanz weitergereicht. Das Landgericht ist nun am Zug. Und wenn das Stadler nicht hilft, könnte er sich ans Oberlandesgericht wenden. Für Stadler hat das den Vorteil, dass nicht dasselbe Gericht über die Haftfortdauer entscheidet, das den Haftbefehl erlassen hat, nämlich das Amtsgericht. Das erhöht seine Chancen auf eine Freilassung. Ob sein neuer Schachzug Erfolg hat, ist offen. Bis dahin bleibt er im Gefängnis.

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Umfrageinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.07.2018

Ein Lügner und Betrüger. Der gute Mann wird schon wissen, warum er nichts sagt. Die Ermittlungsbehörden wissen inzwischen schon zu viel.