Forderung nach Reform des Streikrechts: FDP legt nach
Die Streiks der vergangenen Wochen trafen Hundertausende Reisende. Jetzt mehren sich Stimmen, das Streikrecht zu reformieren. Indes sind bei Bahn und Lufthansa Einigungen in Sicht.
Ist Deutschland auf dem Weg in eine Streik-Republik? Diesen Eindruck konnte man besonders in der vergangenen Woche gewinnen. Die Lokführergewerkschaft GDL streikte in dieser Tarifrunde zum mittlerweile sechsten Mal gegen die Bahn. Die meisten Züge im Fern- und Regionalverkehr fielen aus. Das Unternehmen konnte nur einen Notfallfahrplan mit 20 Prozent der üblichen Verbindungen anbieten. In derselben Woche war auch der Flugverkehr betroffen. In dem Tarifkonflikt der Gewerkschaft Verdi mit der Lufthansa trat das Bodenpersonal in den Ausstand. Nach Schätzungen des Flughafenverbandes ADV fielen insgesamt 662 Flüge aus, mehr als 100 000 Passagiere waren betroffen. Später legten Flugbegleiterinnen und -begleiter der Lufthansa und der Regionaltochter Cityline in Frankfurt die Arbeit nieder. Inzwischen ist eine politische Debatte entbrannt, ob nicht das Streikrecht reformiert werden muss.
Christian Dürr, FDP: "Regeln für Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur"
Stimmen für Einschnitte im Streikrecht kommen inzwischen auch aus der Regierungspartei FDP. Dort stößt man sich insbesondere an der konfrontativen Haltung von GDL-Chef Claus Weselsky: "Insbesondere die Art und Weise der Streiks von Herrn Weselsky bei der Bahn lassen einen sorgenvoll auf die Zukunft blicken", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr unserer Redaktion. "Wir sollten in den kommenden Wochen prüfen, ob die Regeln für Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur modernisiert werden müssen", erklärte er. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hat sich für eine Reform des Streikrechts starkgemacht. Gerade in der kritischen Infrastruktur sei es zentral, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe und eine maßlose "Streikgier" in Zukunft unterbunden werde. Er fordert zum Beispiel verpflichtende Schlichtungen und klare Streikfristen.
Für schärfere Regeln sprechen sich auch Wirtschaftsverbände aus: "Wir brauchen ein klares Arbeitskampfrecht, ganz besonders für die Bahn und vergleichbare Bereiche", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter der Rheinischen Post. "Die Streiks in der kritischen Infrastruktur sind nicht nur ärgerlich, sondern auch Wachstumsbremsen." Tatsächlich wird das Streikrecht bisher lediglich aus dem Grundgesetz-Artikel 9, Absatz 3 hergeleitet. Es gibt kein eigenes Gesetz. Gerichte haben das Recht und seine Grenzen allerdings spezifiziert.
GDL und Bahn wollen sich im Laufe der Woche einigen
Bundeskanzler Olaf Scholz erteilt den Rufen nach Beschränkungen des Streikrechts bisher eine Absage. Der Staat habe bewusst manche Bereiche privatisiert, sagte er mit Blick auf Bahn, Post oder Telekom. "Aber damit haben wir auch die Entscheidung getroffen, dass das Streikrecht gewissermaßen dort auch möglich ist."
Für die Reisenden selbst könnte zudem mit Blick auf Ostern Entspannung in Sicht sein: Die Lokomotivführergewerkschaft GDL und die Deutsche Bahn verhandeln wieder. Dies finde "in kleinstem Kreis und hinter verschlossenen Türen" statt, teilte die Gewerkschaft mit. "Die Verhandlungen sind intensiv, aber konstruktiv", hieß es. Zu vielen Themen sei eine Verständigung erreicht worden. "Beide Parteien sind zuversichtlich, in der nächsten Woche ein Ergebnis mitteilen zu können", zeigte sich die Gewerkschaft und die Bahn zuversichtlich. "Die GDL sieht bis dahin von weiteren Streiks ab."
Streikfreie Ostern in Sicht?
Im Tarifkonflikt des Lufthansa-Bodenpersonals soll indes eine Schlichtung eine Lösung bringen. Die Gewerkschaft Verdi hält bei einer Schlichtung eine Einigung bis spätestens Karsamstag für "sehr realistisch". Nur wenn es keine Einigung gebe, seien Streiks an den Flughäfen an Ostern möglich. (mit dpa)
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"Regeln für Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur".
Wenn man die Menschen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, am Streiken hindern will, muss man sie verbeamten. Aber das Streikrecht ohne Verbeamtung einzuschränken? Es wundert mich nicht, wenn die FDP aus dem nächsten Bundestag fliegt.
Unsinn. Es geht um Regeln nicht um Hinderung. Natürlich einschränken, was denn sonst. Es gibt wohl außer dem Artikel 1 GG kein einziges Grundrecht, das nicht mehr oder weniger eingeschränkt ist oder im Bedarfsfall eingesachränkt werden kann. Selbst Art. 1 GG dürfte täglich 1000e Male gebrochen werden.
"Es geht um Regeln nicht um Hinderung."
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai eine Reform des Streikrecht .... . "Auch müssen wir über eine generelle Einschränkung des Streikrechts in sensiblen Bereichen sprechen."
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/gdl-streiks-fdp-generalsekretaer-fordert-reform-des-streikrechts-id70166911.html
Ich interpretiere diese Aussage dann etwas anders als Sie.”
Da gibt es nichts zu interpretieren. Eine Regel ist immer eine Einschränkung, aber keine Abschaffung oder Verbot.
Ein vielleicht einsehbareres Beispiel: Trotz StVO darf man noch Auto fahren.:) Schaffen Sie diese Regeln mal ab...
"Da gibt es nichts zu interpretieren. Eine Regel ist immer eine Einschränkung, aber keine Abschaffung oder Verbot."
Die Regeln sollten jedoch für alle gelten und nicht nur für die Berufsgruppen X und Y, während A und B ausgenommen werden.
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wie sind denn die Reaktionen der Senioren, wenn (mal wieder) die Diskussion über Gesundheitsprüfungen ab einem gewissen Alter aufkommt?
Wenn der Staat schon keine Lust darauf hat, die Bahner zu verbeamten, sollte vielleicht überlegt werden, die Bahn an die Kirche zu verkaufen, da kirchliche Mitarbeiter nicht streiken dürfen.
Grundsätzlich richtig, aber: verschiedene Berufsgruppen unterliegen aberauch versachiedenen Regeln. Ein krasses Beispiel: die Gruppe der Beamten hat ein besonderes Treueverhältnis zum Staat und darf garnicht streiken. Es ist ein Unterschied ob Teile der kritischen Infrastruktur oder ob die Pförtner bei AUDI streiken. :) Zwei Punkte halte ich in diesem Zusammenhang für regelungswürdig: a. ein Streik von mehreren verschiedenen kritischen Infrastrukturen kann nicht sein (ein paar Tausend) können nicht das ganze Land lahmlegen). b. Streiks müssen ein paar Tage vorher angekündigt werden um die Chance auf Notfallpläne zu ermöglichen. Mit beiden Punkten wird die Absicht einers Tarifkampfes nicht weirklich eingesachränkt.
Ihre letzten beiden Absätze sind nicht zielführend.