Die IHK Schwaben hat sich verrechnet
Plus Ein Unternehmer aus Memmingen hat geklagt und recht bekommen: Die Kammer hat bei Beitragsforderungen gegen das Gesetz verstoßen. Was das für andere Firmen bedeuten könnte.
Zahlen lügen nicht. Ob es gut läuft oder nicht für ein Unternehmen, das spiegelt sich in seinen Kennzahlen eindeutig wider. Es gibt genaue Regeln dafür, wie Unternehmen ihre Finanzen abzubilden haben. Das macht die Zahlen, zumindest für Experten, vergleichbar. So weit so gut. Doch was ist, wenn die Regeln, nach denen Bilanzen oder Wirtschaftspläne aufgestellt werden, variieren oder unklar sind? Dann öffnet sich ein weiter Raum für Streit und Unsicherheit, der erst von Gerichten wieder geschlossen werden kann.
In so einem Raum bewegt sich gerade die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben in Augsburg. Was ist passiert? Ein Unternehmer aus Memmingen, der schon seit Jahren gegen die IHK prozessiert, hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen Beitragsbescheide der Kammer für die Jahre 2018 und 2019 geklagt. Seine Begründung: Die IHK habe ohne konkreten Zweck Rücklagen in Millionenhöhe gebildet. Daher sei sie verpflichtet, erst dieses Vermögen aufzubrauchen, bevor sie ihre Mitglieder zu Beiträgen heranziehe. Ende des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht im schriftlichen Verfahren ein Urteil gefällt und dem Kläger recht gegeben. Das Urteil lässt aufhorchen. Doch die Materie ist komplex und um abzuschätzen, ob auch andere Unternehmen nun Beiträge verweigern könnten oder ob die IHK bei ihrer Buchführung geschludert hat, muss man etwas ausholen und einen großen Schritt zurückgehen.
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