Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten
Innenstadt
Icon Pfeil nach unten

Rechtsstreit: Die IHK Schwaben hat sich verrechnet

Rechtsstreit

Die IHK Schwaben hat sich verrechnet

  • |
  • |
  • |
    Die IHK Schwaben hat gegen Vorschriften verstoßen.
    Die IHK Schwaben hat gegen Vorschriften verstoßen. Foto: Bernd Wüstneck, dpa (Symbolbild)

    Zahlen lügen nicht. Ob es gut läuft oder nicht für ein Unternehmen, das spiegelt sich in seinen Kennzahlen eindeutig wider. Es gibt genaue Regeln dafür, wie Unternehmen ihre Finanzen abzubilden haben. Das macht die Zahlen, zumindest für Experten, vergleichbar. So weit so gut. Doch was ist, wenn die Regeln, nach denen Bilanzen oder Wirtschaftspläne aufgestellt werden, variieren oder unklar sind? Dann öffnet sich ein weiter Raum für Streit und Unsicherheit, der erst von Gerichten wieder geschlossen werden kann.

    In so einem Raum bewegt sich gerade die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben in Augsburg. Was ist passiert? Ein Unternehmer aus Memmingen, der schon seit Jahren gegen die IHK prozessiert, hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen Beitragsbescheide der Kammer für die Jahre 2018 und 2019 geklagt. Seine Begründung: Die IHK habe ohne konkreten Zweck Rücklagen in Millionenhöhe gebildet. Daher sei sie verpflichtet, erst dieses Vermögen aufzubrauchen, bevor sie ihre Mitglieder zu Beiträgen heranziehe. Ende des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht im schriftlichen Verfahren ein Urteil gefällt und dem Kläger recht gegeben. Das Urteil lässt aufhorchen. Doch die Materie ist komplex und um abzuschätzen, ob auch andere Unternehmen nun Beiträge verweigern könnten oder ob die IHK bei ihrer Buchführung geschludert hat, muss man etwas ausholen und einen großen Schritt zurückgehen. 

    Die Kammern haben ihre Buchführungsmethode geändert

    Alle Industrie- und Handelskammern in Deutschland haben zum 1. Januar 2007 ihre Buchführung von der Kameralistik, wie sie im öffentlichen Bereich üblich war, auf die Doppik umgestellt. Das bringt verschiedene Vorteile mit sich, weil so etwa auch Wirtschaftlichkeit und Verschuldung dargestellt werden können. Und: Die Doppik ist in Unternehmen der Standard. Die Kammern haben sich damit ihren Mitgliedern angeglichen.

    Stefan Schmid, der Leiter der Finanzverwaltung der IHK Schwaben, betont in diesem Zusammenhang: "In der Folge hat auch die IHK Schwaben ein neues Finanzstatut beschlossen, angelehnt an ein anerkanntes und rechtlich geprüftes Muster für alle IHKs in Deutschland." Laut diesen Regeln sei die Bildung einer Ausgleichsrücklage nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten gewesen und zwar in einer Höhe von 30 bis 50 Prozent der Betriebsausgaben, um mögliche Risiken abfedern zu können. Bei der IHK Schwaben habe die Ausgleichsrücklage im Bereich von 30 Prozent der Betriebsaufwendungen gelegen, zunächst waren es rund 5,5 Millionen Euro. Es habe in der Folge auch nie Kritik an der Bilanz der IHK gegeben. "Wir wurden vom Bayerischen Wirtschaftsministerium sogar ermahnt, als die Rücklage einmal auf rund 20 Prozent abgeschmolzen war", erklärt Schmid. Dazu muss man wissen, dass eine IHK nicht insolvent gehen kann. Im Zweifelsfall müsste der Staat bei einer Pleite haften. 

    Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Folgen

    Doch im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil mit weitreichenden Folgen gefällt. Demnach ist es nicht zulässig, dass die Kammern pauschal Rücklagen bilden, ohne einen konkreten Verwendungszweck zu haben und ohne tatsächliche Risiken gewissenhaft abgeschätzt zu haben. Das Urteil hat bei der IHK Schwaben, wie bei vielen anderen Kammern in ganz Deutschland, große Verunsicherung und eine Reihe von Aktivitäten ausgelöst. Die IHK Schwaben hat in der Folge alle ihre Bilanzen rückwirkend bis zum Jahr 2007 geändert. Der Wert der Ausgleichsrücklage ist so gesunken. Doch dafür steht die Frage im Raum, ob dies rechtmäßig war.

    Kai Boeddinghaus ist Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (BFFK) und als solcher begleitet er, wenn man es zurückhaltend formulieren will, die Kammern in ganz Deutschland seit Jahren kritisch. Er stand auch dem Kläger in Augsburg als Prozessbevollmächtigter zur Seite und hat eine klare Meinung über das Vorgehen der IHK Schwaben: "Viele Kammern in Deutschland, insbesondere die IHK in Augsburg, sitzen auf Bergen von rechtswidrig angehäuftem Vermögen." Die rückwirkende Änderung der Bilanzen hält er für unzulässig. Risiken für ein Beitragsjahr könnten nicht rückwirkend abgeschätzt werden und dann entsprechend finanziell unterlegt werden. De facto habe die IHK über Jahre hinweg deutlich mehr Beiträge verlangt, als zur Deckung ihrer Kosten notwendig gewesen seien.

    Das Gericht ist der Ansicht von Boeddinghaus zumindest insoweit gefolgt, als dass es die Wirtschaftspläne für die Jahre 2018 und 2019 als rechtsfehlerhaft bezeichnet. Maßgeblich für die Beitragsbescheide seien die ursprünglichen Wirtschaftspläne der Kammer vor der rückwirkenden Änderung der Bilanzen. Die Werte der dort festgeschriebenen Ausgleichsrücklagen seien "der Höhe nach zu beanstanden", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Auch an der Zulässigkeit der nachträglichen Änderung der Bilanzen hat das Gericht deutliche Zweifel angemeldet.

    IHK-Entscheidung: Was bedeutet das Urteil für andere Mitglieder?

    Zunächst einmal gilt, dass nach Erhalt eines Beitragsbescheids innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss, wenn man diesen anfechten will. Ein einfaches Widerspruchsverfahren gibt es in Bayern nicht. Damit ist klar, dass die meisten Beitragsbescheide bereits bezahlt und rechtskräftig geworden sind. Die aktuelle Entscheidung gilt zudem nur für das klagende Unternehmen. Der Streitwert lag in diesem Fall bei 140 Euro für jedes der zwei beklagten Jahre.

    Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hat die IHK eine Niederlage erlitten.
    Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hat die IHK eine Niederlage erlitten. Foto: Claudia Hamburger

    Allerdings dürften die Chancen nicht schlecht sein, wenn andere IHK-Mitglieder unter Beachtung der Rechtsfristen Klage erheben. Denn Bescheide können auch nachträglich kommen, wenn sich die Beitragshöhe ändert, weil das endgültige Ergebnis eines Betriebs erst später festgestellt wird. Boeddinghaus formuliert es so: "Jeder Betrieb, der so eine Rechnung bezahlt, ist selbst schuld."

    Die IHK Schwaben strebt Berufung an

    Die Bewertung der IHK Schwaben fällt anders aus. "Ich kann keinen rechtswidrigen Vermögensaufbau erkennen", sagt IHK-Finanzchef Schmid. Es sei das Ziel der IHK gewesen, konjunkturbedingte Beitragsschwankungen und kurzfristig nötige Kredite zu vermeiden. Zudem habe man in den vergangenen Jahren zwölf Millionen Euro investiert, etwa in ein Prüfungszentrum und das Haus der Wirtschaft in Dillingen. 2014, in einem wirtschaftlich besonders guten Jahr, habe man zudem einen Beitragsrabatt an die Mitglieder weitergegeben und auch in den vergangenen Jahren das Eigenkapital weiter reduziert. 

    Nach Informationen unserer Redaktion sind noch etwa 30 entsprechende Verfahren am Verwaltungsgericht Augsburg anhängig – bei laut IHK rund 140.000 Mitgliedsunternehmen, von denen etwa die Hälfte beitragspflichtig sei. Die IHK will das Urteil nicht akzeptieren und plant die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen. Alle weiteren Schritte, wie etwa die Fragen, ob es einen Stopp weiterer Beitragsforderungen gebe oder sogar Beiträge für die Jahre 2018 und 2019 zurückgezahlt würden, seien vom abschließenden Ausgang des Verfahrens abhängig.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden