Jäger verfehlt Hase und trifft Kollegen
Ein fataler Fehlschuss bei einer Treibjagd im Thalhausener Forst hat juristische Konsequenzen für den 44-jährigen Schützen aus dem Raum Aichach.
Er wollte einen Hasen schießen und traf stattdessen einen Jagdkollegen. Der tragische Unfall bei einer Treibjagd am 27. November vergangenen Jahres auf Thalhausener Flur (Kreis Dachau) hat juristische Konsequenzen für den 44-jährigen Schützen aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg. Das Amtsgericht Dachau hat gegen ihn einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Der Jäger soll eine Geldstrafe bezahlen. Das bestätigte Amtsrichter Lars Hohlstein gestern auf Anfrage unserer Zeitung.
Wie mehrfach berichtet, ereignete sich der Jagdunfall bei einer Treibjagd auf Niederwild im Forst an der Grenze zum Landkreis Aichach-Friedberg. Das 42-jährige Opfer wurde von neun Schrotkugeln zwischen Unterschenkel und Kopf getroffen. Es erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zwei Notoperationen retteten ihn.
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