
Prozess in Aichach: Asylbewerber hat kein Geld für Strafe

Plus Ein 30-Jähriger verwendet auf seiner Facebook-Seite Symbole der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Beteiligte der Verhandlung in Aichach ringen lange um eine Strafe. Verteidigerin warnt vor „Zwangsarbeit“.

Wie hoch soll die Geldstrafe für einen Asylbewerber ausfallen, der im Monat nicht mehr als 300 Euro zum Leben zur Verfügung hat? Diese Frage stand bei einer Verhandlung am Aichacher Amtsgericht letztlich mehr im Mittelpunkt als die eigentliche Tat. Während die Verteidigung eine Strafe von maximal 400 Euro für angemessen hielt, plädierte die Staatsanwaltschaft für 1200 Euro. Strafrichterin Eva-Maria Kraus verhängte letztlich eine Strafe von 750 Euro.
Der 30-jährige Angeklagte, der türkischer Staatsbürger ist und im nördlichen Landkreis wohnt, musste sich wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz verantworten. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben. Demnach hätte er 1350 Euro zahlen sollen. Ihm wurden zunächst insgesamt fünf Vergehen zur Last gelegt. Alle Taten spielten sich auf seiner Facebook-Seite ab. Dort teilte oder verbreitete der 30-Jährige über sein Handy Flaggen oder Symbole von Parteien, die der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK nahestehen oder als deren Teilorganisationen gelten. Zu sehen waren auch Flaggen mit dem Abbild des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan. Die geteilten Beiträge waren für etwa 400 Facebook-Freunde des Asylbewerbers sichtbar.
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Wer nicht zahlen kann muss eben Sitzen - ganz einfach!