"Ziemliche Sauerei" ist nicht unbedingt Tierquälerei
Weil ein Angeklagter elf Rinder auf einer Weide im Raum Pöttmes im Matsch stehen ließ und sie laut Anklage weder Zugang zu Wasser noch zu einem trockenen Liegeplatz hatten, war er vom Aichacher Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Augsburg/Aichach. Über eines war sich Richterin Karin Becker bei der Berufungsverhandlung am Augsburger Landgericht sicher: "Die Tierhaltung des Angeklagten ist, salopp gesagt, eine ziemliche Sauerei."
Weil er elf Rinder auf einer Weide im Raum Pöttmes im Matsch stehen ließ und sie laut Anklage weder Zugang zu Wasser noch zu einem trockenen Liegeplatz hatten, war er vom Aichacher Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem war dem Landwirt und Viehhändler verboten worden, Tiere jeder Art zu halten. Doch das Schöffengericht unter Beckers Vorsitz stellte bei der Berufungsverhandlung in Augsburg den Straftatbestand der Tierquälerei infrage. Um das aufzuklären, soll an einem weiteren Verhandlungstag eine Dillinger Amtstierärztin als Zeugin gehört werden.
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