Betrunkener baut Unfall - schuld war aber ein anderer
Plus Weil ihm ein Auto auf seiner Spur entgegenkommt, beschädigt ein 23-Jähriger bei Affing Verkehrszeichen. Dumm nur, dass er betrunken ist. Er muss vor Gericht.
Ein Golf-Fahrer gerät Anfang Mai auf einer Straße im Raum Affing auf die Gegenfahrbahn. Ein 23-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis kommt ihm entgegen. Er weicht mit seinem Auto auf den Grünstreifen aus und demoliert ein Verkehrszeichen. Sachschaden: 300 Euro. Dass sich der 23-Jährige dafür jüngst vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten musste, hatte einen anderen Grund: Er war damals betrunken und von der Unfallstelle geflüchtet. Gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht hatte er Einspruch eingelegt.
Der Angeklagte gibt zu, dass er das Verkehrszeichen bei Affing beschädigt hat
Den Vorfall als solches gab der Angeklagte zu. Ihm ging es bei seinem Einspruch vor allem um die Höhe der Geldstrafe und die Führerscheinsperre. Ein paar Stunden nach dem Unfall hatte der 23-Jährige noch immer knapp zwei Promille. Laut Strafbefehl sollte er deshalb nicht nur 4400 Euro (110 Tagessätzen zu je 40 Euro) zahlen, sondern auch seinen Führerschein abgeben und erst nach 14 Monaten wieder einen neuen beantragen können.
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