So wollen Vereine die Kinder schützen
Mitarbeiter in Vereinen sollen Führungszeugnis vorzeigen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Das Kinderschutzesetz ist nicht neu, in Paragraph 72a Strafgesetzbuch 8 ist es seit langem festgeschrieben. Aber erst jetzt dringt es in den Alltag der Sportvereinen vor. Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu bewahren, sollen Vereine des Landkreises Aichach-Friedberg eine Vereinbarung unterschreiben. Zentraler Punkt: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter legen ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vor, in dem einschlägige Vorstrafen festgehalten sind. Das hat zu Diskussionen geführt, unter anderem fürchten Funktionäre einen Generalverdacht und eine Verletzung des Datenschutzes. Was Vereinsmitarbeiter, Übungsleiter und Eltern wissen sollten:
Warum muss ein Mitarbeiter im Sportverein ein EFZ vorlegen?
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