Pferdestehlen ist noch schlimmer - aber seltener
Aichach-Friedberg Früher wurden sie gehängt, die bösen Buben. Zumindest im Wilden Westen und oft ohne Prozess - Lynchjustiz. Auf dem Weg zum Galgen durften sie sich noch einmal überlegen, warum man in der neuen Welt für Pferdediebstahl mit dem Leben bezahlt. Warum? Weil ein Cowboy ohne Pferd in der Prärie jämmerlich zugrunde gehen konnte.
Heute verhält es sich etwas anders: Wir leben erstens nicht im Wilden Westen und solch drakonische Strafen sind längst abgeschafft. Der Drahtesel ist auch kein Vierbeiner - aber klassisches Diebesgut. Ein Rad ohne (oder mit) Schloss am Bahnhof muss damit rechnen, dass sich ein Fremder in den Sattel schwingt. Aber potenzielle Radl-klauer aufgepasst - auch heutzutage wird der Diebstahl, speziell von Fahrrädern, bisweilen hart bestraft. In der vergangenen Woche wurde eine Aichacherin vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Sie hatte ein "gefundenes" Rad nicht gemeldet.
"Das Klauen von Rädern kann sogar ein schwerwiegender Diebstahl sein, weil Räder in der Regel abgesperrt sind", erklärt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, Pressesprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, die teils harten Strafen. Dabei sei Folgendes entscheidend: Das Aufbrechen des Schlosses ließe das Delikt von einem einfachen zu einem schweren Fall von Diebstahl werden. Der Eigentümer habe dann nachdrücklich Besitzansprüche geäußert. Das Fahrrad sei damit nicht "gefunden" und könne auch nicht einfach so mitgenommen werden. Nein, es sei dann ein klarer Fall von Diebstahl.
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