Planer des Freizeitparks müssen vor Gericht
Die gescheiterten Pläne für einen Freizeitpark in der Friedberger Au haben jetzt ein strafrechtliches Nachspiel. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Insolvenzvergehens müssen sich zwei Verantwortliche des Projektentwicklers Immos Group vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
Ihnen wird vorgeworfen, Verträge unterschrieben und verspätet Insolvenz angemeldet zu haben, obwohl ihr Unternehmen zahlungsunfähig war.
Angeklagt sind zwei 45-jährige Geschäftsleute, Schweizer der eine, der andere Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Eröffnung des Verfahrens gegen einen dritten Verantwortlichen der Immos Group, einen 51-Jährigen aus dem Raum Karlsruhe, wurde abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er sich zum fraglichen Zeitpunkt bereits aus den Geschäften zurückgezogen. Ohnehin wurde ein großer Teil der Anklagepunkte nicht zur Verhandlung zugelassen.
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