Champignon-Züchter müssen ins Gefängnis
Sie haben für polnische Erntehelfer keine Sozialabgaben und Steuern bezahlt. Dafür sind zwei Männer bereits verurteilt worden. Jetzt steht auch das Ergebnis der Revision fest.
Die Revision hat ihnen nichts gebracht: Die Geschäftsführer des Pilzzuchtunternehmens Schmaus aus Pöttmes müssen ins Gefängnis, weil sie für polnische Erntehelfer keine Sozialabgaben und Steuern bezahlt haben. Beim Bundesgerichtshof (BGH) haben ihre Anwälte zwar einen Teilerfolg errungen, jedoch nicht, was das Strafmaß anbelangt. Das bedeutet: Der Juniorchef muss zwei Jahre und neun Monate, sein Vater zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Eine Bewährung ist nicht möglich.
Die Pilzzüchter waren schockiert als die zehnte Strafkammer des Landgerichtes Augsburg im August 2012 das Urteil verkündete (wir berichteten). Das Gericht sprach von „krimineller Energie“, die beide zwischen 2004 und 2007 bei der „Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ an den Tag gelegt hätten. Geschehen sei das mit der Beschäftigung von Polen als Schein-Selbstständige, womit sie Sozialversicherung und Fiskus betrogen hätten. Im BGH-Beschluss ist die Rede von rund 800000 Euro.
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