Mord in Täfertingen: Darum muss der Täter nicht mehr lebenslänglich in Haft
Plus Das Augsburger Landgericht verurteilt den 36-jährigen Bauarbeiter nach der Bluttat in Täfertingen zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe. So kam es zu dieser Wendung.
Nicht mehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern "nur" noch zu einer solchen von 13 Jahren wurde ein mittlerweile 36-jähriger Arbeiter aus Polen verurteilt, der im Februar 2019 seinen Kollegen in einer Arbeiterunterkunft in Täfertingen niedergeschlagen und ihn mit zahlreichen Messerstichen ermordet hat. Warum wurde nach dieser brutalen Tat jetzt die Strafe abgemildert?
Der 36-jährige Angeklagte war bei einer Baufirma in Täfertingen beschäftigt, wo er mit Kollegen in einer Arbeiterunterkunft auf dem Firmengelände gewohnt hatte. In der Nacht des 1. Februar 2019 waren der 36-Jährige und sein 24-jähriger polnischer Arbeitskollege nach dem Genuss größerer Mengen Alkohol in Streit geraten. Im Laufe der Nacht hat der 36-Jährige aus dem Sportraum der Unterkunft zwei Hantelscheiben geholt und mit einer davon den 24-Jährigen von hinten niedergeschlagen. Nach weiteren Schlägen gegen den Kopf des wohl schon bewusstlosen Mannes hatte der Angeklagte zu einem Messer gegriffen, mit dem er mindestens 17 Mal auf das Opfer einstach. Zudem trennte er ihm den Kopf beinahe ab. Später, als der Angeklagte Hilfe holen wollte, um die Leiche zu beseitigen, wurde die Tat entdeckt. Noch in derselben Nacht wurde der 36-jährige verheiratete Vater von vier Kindern festgenommen.
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