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Aystetten
17.04.2013

Rathauschef akzeptiert Urteil

An ruhiges Arbeiten war bei Peter Wendel in der jüngsten Zeit nicht zu denken: Wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin verurteilte das Amtsgericht den Aystetter Bürgermeister zu einer Gesamtstrafe von 12000 Euro. Gegen das Urteil legten Wendels Anwälte Berufung ein. Gestern gab der ehemalige Polizist bekannt, den Schuldspruch zu akzeptieren.
Foto: Andreas Lode

Peter Wendel zieht seine Berufung zurück. Wird das Urteil rechtskräftig, gilt er als vorbestraft.

Aystettens Bürgermeister Peter Wendel (Freie Wähler) hat seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg zurückgenommen. Wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin hatte das Gericht ihn im Dezember vergangenen Jahres zu einer Gesamtstrafe von 12000 Euro verurteilt. Der Rathauschef hatte die Vorwürfe stets bestritten. Seine Anwälte kündigten noch am Tag der Urteilsverkündung eine Berufung an. Einen Termin für die Verhandlung am Landgericht gab es bereits.

Dass er das Urteil, das im Wesentlichen auf den Aussagen von vier Mitarbeiterinnen aus der Gemeindeverwaltung beruht, nun akzeptiert, will Wendel nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen: In einer schriftlichen Erklärung beteuert er weiterhin seine Unschuld. Nach Ansicht des Gerichts gilt es erwiesen, dass Wendel eine Staatsanwältin, die gegen ihn wegen des Betrugs an Sozialkassen ermittelte, im Beisein eines Gemeindemitarbeiters beleidigt hat.

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