Rathauschef akzeptiert Urteil
Peter Wendel zieht seine Berufung zurück. Wird das Urteil rechtskräftig, gilt er als vorbestraft.
Aystettens Bürgermeister Peter Wendel (Freie Wähler) hat seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg zurückgenommen. Wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin hatte das Gericht ihn im Dezember vergangenen Jahres zu einer Gesamtstrafe von 12000 Euro verurteilt. Der Rathauschef hatte die Vorwürfe stets bestritten. Seine Anwälte kündigten noch am Tag der Urteilsverkündung eine Berufung an. Einen Termin für die Verhandlung am Landgericht gab es bereits.
Dass er das Urteil, das im Wesentlichen auf den Aussagen von vier Mitarbeiterinnen aus der Gemeindeverwaltung beruht, nun akzeptiert, will Wendel nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen: In einer schriftlichen Erklärung beteuert er weiterhin seine Unschuld. Nach Ansicht des Gerichts gilt es erwiesen, dass Wendel eine Staatsanwältin, die gegen ihn wegen des Betrugs an Sozialkassen ermittelte, im Beisein eines Gemeindemitarbeiters beleidigt hat.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.