Rinder statt Milchkühe
Der Neusässer Bauausschuss genehmigt das geänderte Bauvorhaben eines Täfertinger Landwirts
Neusäß/Täfertingen Grünes Licht für den Bau eines offenen Stalls für 131 Milchkühe und zwei Güllegruben hatte der Bauausschuss der Stadt Neusäß im Juni einem Landwirt in Täfertingen per Vorbescheid signalisiert. Jetzt liegt der eigentliche Bauantrag vor. Dieser sieht nun einen Rinderstall mit Mistplatte und Güllebehälter sowie einem Fahrsilo auf einem bisher mit einer Maschinenhalle bebauten Grundstück am Sedlweg in Täfertingen vor. In dem sogenannten Kaltstall werden je nach Witterung Rollläden hochgefahren. Vor den Boxen gibt es für die Tiere eine etwa gleich große Freilauffläche.
Die Änderung hat der Bauausschuss jetzt einstimmig gebilligt. Solch ein Bauvorhaben bedeute für die Anwohner zwar immer eine Belastung, doch durch die Änderung werde sie gemindert, erklärte dritter Bürgermeister Wilhelm Kugelmann. Wichtig sei, dass man sich über die Erschließung einige und die Straße bis zum Stall asphaltiert werde.
Darüber spricht die Stadt derzeit mit Landwirt Hafner, erläuterte Gerald Adolf, Leiter der Bauverwaltung. Dass statt Milchvieh nun 60 Rinder plus 40 Stück Jungvieh im neuen Stall stehen sollen, sei eher ein Vorteil für die Nachbarschaft. Laut Hafner reduziere sich die Belastung für die Nachbarn unter anderem deshalb, weil weniger Transportfahrten notwendig seien. Das Landratsamt hatte den Bauantrag in einer Vorprüfung als genehmigungsfähig eingestuft. Das Ja im Bauausschuss erfolgte einstimmig.
Eine ganze Reihe weiterer Bauanträge wurden in der Sitzung beraten.
Dachneigung Ein Wohnhaus aus den 30er Jahren in der Winterstraße in Westheim soll abgebrochen werden. Die umliegenden Gebäude haben eine Dachneigung zwischen 45 und 50 Grad. Der Neubau sieht 18 Grad vor. Es füge sich dennoch in die nähere Umgebung ein, hatte Kreisbaumeister Frank Schwindling auf Nachfrage dem Neusässer Bauamt erklärt. Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.
Täfertingen Etwas größer als im Vorbescheid wird ein Einfamilienhaus in der Schönblickstraße in Täfertingen. Kein Problem, so der Bauausschuss, wenn die Zufahrt zu den Stellplätzen leicht verschoben werde.
Dachgaube So nicht, waren sich Ausschuss und Stadtbaumeister Dietmar Krenz einig beim Bauantrag für ein Einfamilienhaus in der Liebermannstraße in Westheim. Der Knackpunkt ist die große Dachgaube. Werde diese geändert, kann die Bauverwaltung grünes Licht geben.
Verwaltung: Ohne Genehmigung
Hundezwinger Carport, Nebengebäude und ein Podest mit einem Zaun um ein bestehendes Nebengebäude, das als Hundezwinger genutzt wird – errichtet ohne Genehmigung in der Reichenberger Straße in Neusäß. Dies habe man bei einer Baukontrolle im Juni festgestellt, so die Verwaltung. Krenz sprach von einer gewissen Massierung und sorgt sich wie auch der Bauausschuss, dass dies eine gewisse Vorbildwirkung habe. Der jetzt nachgereichte Bauantrag wurde deshalb in „Bausch und Bogen“ (Kugelmann) abgelehnt.
Mauer Dürfen in der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Neusäß Mauern an der Grundstücksgrenze errichtet werden? Zwei Meter sind zu hoch, war sich der Ausschuss nach langer Diskussion einig. Auf Vorschlag von Ulrich Englaender (SPD) wurde eine Höhe von 1,60 Meter genehmigt. Die Mauer darf aber nicht wie beantragt in Natursteinoptik entstehen, sondern muss verputzt werden.
Kein Fremdkörper Nein gesagt hat der Bauausschuss Ende Juli zu einem Neubau am Schmutterhang in Westheim. Kreisbaumeister Frank Schwindling sieht die Lage anders: Das Haus füge sich sehr wohl in die Umgebung ein und stelle auch keinen Fremdkörper dar. Das gemeindliche Einvernehmen sei zu Unrecht nicht erteilt worden, urteilte das Landratsamt. Auch wenn nun Bedenken wegen der Zufahrt bestünden, so die Neusässer Bauverwaltung, sollte man den Bauantrag billigen, was der Bauausschuss dann auch tat.
Steppach Recht kompliziert gestalten sich Umbau und Sanierung eines Hauses in der Höhenstraße in Steppach. Mal wurde um die Dachgestaltung gestritten, dann um eine gefällte Sumpfzypresse, die eigentlich erhalten werden sollte, zudem einige festgelegte Bauhöhen überschritten. Nach einigem Hin und Her hat der Bauausschuss das Bauvorhaben jetzt gebilligt.
Für die ungenehmigte Fällung sei ein Bußgeld im oberen dreistelligen Bereich verhängt worden, erklärte Bauamtsleiter Gerald Adolf auf Nachfrage der Grünen-Stadträtin Karin Fluhr. (de)
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