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  3. Emersacker/Augsburg: Fußball ist kein "Kampfsport"

Emersacker/Augsburg
25.01.2011

Fußball ist kein "Kampfsport"

Der Schiedsrichter hatte viel zu tun.
Foto: DPA

Ein Jugendfußballer zertrat die Uhr des Schiedsrichters, ein Zuschauer wollte den Schiri mit einem Kopfstoß niederstrecken. Fußball ist jedoch kein Kampfsport, entschied ein Richter und verhängte auch eine Bewährungsstrafe.

Emersacker/Augsburg Fußball kann emotional und aufgeladen sein, aber eines wird er auch in Zukunft nicht sein - ein Kampfsport. So entschied auch Richter Bernhard Kugler gestern vom Amtsgericht Augsburg, als er einen 19-jährigen Spieler und einen 47-jährigen Zuschauer nach einem Vergehen am Schiedsrichter schuldig sprach.

Am 30. Oktober 2009 kam es zu der Tat. Bei einem Fußballspiel zwischen den A-Junioren des FC Emersacker und des VfR Foret wurde gegen einen der Angeklagten eine Zeitstrafe verhängt. Darüber war der Mitangeklagte so empört, dass er den Schiedsrichter wüst beschimpfte, was diesen dazu veranlasste, ihn des Sportgeländes zu verweisen. Nicht einverstanden mit der Entscheidung schaltete sich wieder der bestrafte Spieler ein, beleidigte den Referee mit den Worten: "Ich schlag dich tot, du Hurensohn" - und trat ihm mit den Fußballschuhen gegen den Arm, so dass seine Uhr zerstört wurde.

Im Prozess zeigte sich der Angeklagte reuig. Der Jugendliche beteuerte, dass er sich von der Emotionalität der Partie zu der Tat hinreisen ließ und entschuldigte sich persönlich beim Geschädigten. Seine glaubwürdige Einsicht kam auch dem Strafmaß zu Gute - 1000 Euro Geldstrafe. Vom Jugendsportgericht wurde bereits eine einjährige Sperre verhängt.

Überhaupt nicht einsichtig zeigte sich der Zuschauer, der laut Anklageschrift auf den Unparteiischen zuging und diesem einen Kopfstoß versetzen wollte, was misslang. Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht gewalttätig werden wollte, schon gar nicht im Beisein seiner Kinder. Die Zeugenaussagen ließen dem Vorsitzenden keine Wahl, auch den zweiten Angeklagten mit 1000 Euro Geldstrafe und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. "Im Sport gibt es sehr wohl Emotionen, aber der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum", schloss Kugler die Verhandlung. (phwi)

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