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  3. Landkreis Augsburg: Kreis Augsburg verpasst Ladenöffnungen knapp - welche Regeln jetzt gelten

Landkreis Augsburg
07.03.2021

Kreis Augsburg verpasst Ladenöffnungen knapp - welche Regeln jetzt gelten

Weil die Corona-Inzidenz über den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gestiegen ist, darf der Einzelhandel im Kreis Augsburg nicht generell öffnen.
Foto: Markus Heinrich (Symbolbild)

Plus Der Landkreis Augsburg überschreitet am Sonntag den entscheidenden Schwellenwert von 50. Welche Folgen das für die Öffnung der Geschäfte hat.

Schlechte Nachrichten für den Einzelhandel im Landkreis Augsburg: Weil die Corona-Inzidenz am Wochenende über den Schwellenwert von 50 gestiegen ist, dürfen die Geschäfte nicht generell öffnen. Laut Robert-Koch-Institut lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 59,2. Diese Zahl ist maßgeblich für die Ersteinstufung, was die neuen Corona-Regeln angeht.

Keine generelle Ladenöffnung im Landkreis Augsburg

Für den Landkreis bedeutet das: Für alle Geschäfte, die bislang geschlossen waren, gelten weiterhin Einschränkungen. Sie dürfen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ihre Kunden nur empfangen, wenn sich diese vorher angemeldet haben. Dieses Konzept wird "Click and Meet" genannt. Es sieht vor, dass ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Laden darf. Etwas weniger Einschränkungen gelten ab Montag für Buchläden. Wie in ganz Bayern gelten diese nun als Geschäfte des täglichen Bedarfs, so wie bislang Bäckereien, Drogerien oder Supermärkte. Für Gartenmärkte, Baumärkte und Blumenläden gilt das schon seit Anfang März.

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