Mordprozess: Verteidigung legt Revision ein
Ein 34-Jähriger ist wegen Mordes in Täfertingen verurteilt worden. Er hatte seinen Kollegen mit zahlreichen Messerstichen an Hals, Brust und Bauch getötet.
Lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke: So lautete vor Wochenfrist das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 34-jährigen Elektriker, der in einem Bauarbeiter-Container in Täfertingen seinen polnischen Arbeitskollegen getötet hatte.
Fristgerecht eine Woche nach dem Urteil haben jetzt die Verteidiger des 34-Jährigen auf dessen Auftrag hin Revision zum Bundesgerichtshof gegen das Urteil eingelegt. Der Schuldspruch des Augsburger Schwurgerichts ist somit nicht rechtskräftig. Freilich muss der 34-Jährige weiter in Gablingen im Gefängnis bleiben.
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