Wie können die Mieten in Neusäß und Stadtbergen gesenkt werden?
Plus Stadtbergen und Neusäß sind die einzigen Kommunen im Landkreis, in denen die Mietpreisbremse gilt. Noch entfaltet diese kaum Wirkung. Wie ist das Problem zu lösen?
Das Wohnen in Stadtbergen und Neusäß ist beliebt. In den letzten Jahren wurde es für Mieter in den beiden Kommunen jedoch immer teurer. Nun soll mithilfe eines bayernweiten Volksbegehrens mit dem Titel „Sechs Jahre Mietenstopp“ dafür gesorgt werden, dass die Mieten nicht mehr weiter in die Höhe wachsen können. Was viele nicht wissen: Es gibt in den beiden Kommunen bereits eine Maßnahme, die übermäßig hohe Mieten verhindern soll: Nachdem die beiden Gemeinden als „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ eingestuft wurden, gilt dort seit vergangenem Jahr die Mietpreisbremse. Experten sehen diese jedoch kritisch.
„Das größte Problem für uns ist es, dass wir eine der flächenärmsten Kommunen im ganzen Landkreis sind“, sagt Holger Klug von der Stadtberger Stadtverwaltung. Es gebe kaum Platz, um neuen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt habe den Bürgern im August vergangenen Jahres in einer öffentlichen Stadtratssitzung mitgeteilt, dass in Stadtbergen ab sofort die Mietpreisbremse gelte, sagt Klug. Bislang habe die Bremse in der Realität jedoch keine Wirkung gezeigt. Klug: „Wir haben noch keine Anfrage bezüglich zu hoher Mieten erhalten.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.