Urteil im Prozess um Messerstecherei in Gersthofer Sound-Factory
Plus Ein 19-Jähriger steht vor Gericht, weil er in der Gersthofer Sound-Factory auf einen Bekannten einsticht. Es ist nicht die erste Gewalttat in dem Klub.
Ein heute 20-Jähriger aus Augsburg stach vor einem Jahr in der Gersthofer Diskothek Soundfactory mit einem Taschenmesser auf einen Bekannten ein. Noch lange nach der Tat litt das Opfer der Messerattacke unter den Folgen des Stichs. Nun wurde die Tat vor dem Augsburger Jugendschöffengericht verhandelt. Der Angeklagte gab sich vor Gericht ziemlich kleinlaut.
Die Tat ereignete sich an einem Samstagabend im Januar vergangenen Jahres. Es floss Alkohol. Die Gruppe mietete sich einen abgetrennten Bereich im Klub. So weit, so normal. Doch die Stimmung kippte. Gegen 2.30 Uhr zückte der Angeklagte ein kleines blaues Taschenmesser, das an seinem Schlüsselbund befestigt war. Im Streit mit seinem heute 24-jährigen Bekannten stach er zu. Ein Stich in den oberen Bauch. Im Krankenhaus wurde später festgestellt, dass die Wunde etwa 2,5 Zentimeter lang und rund einen Zentimeter tief war. „Nicht akut lebensbedrohlich“, heißt es in einem Gutachten. Wäre der Stich allerdings nur ein kleines Stückchen tiefer gewesen, hätten lebenswichtige Organe verletzt werden können. Folgen, die dem Opfer erst nach der Tat bewusst wurden: „Im ersten Moment dachte ich, jemand hat sein Getränk auf mich geschüttet“. Die Flüssigkeit auf seiner Kleidung war allerdings kein Cocktail – sondern Blut. Das Opfer musste operiert werden. Zehn Monate lang schmerzte die Wunde, erklärte der 24-Jährige vor Gericht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.