Wie Postboten unter Hunden leiden
Ein Schäferhund biss einer Frau ins Bein. Und die Sache ist kein Einzelfall: Fast täglich werden Briefträger zu Opfern von Angriffen. Letzter Ausweg: Verweigerung der Zustellung.
Es ist ein Klischee: der Briefträger, der vom Hund gebissen wird. Wie schmerzhaft das aber sein kann, erfuhr zum Beispiel vor einem guten Jahr ein damals acht Jahre alter Bub in Biberbach, der Prospekte austrug. Ein großer Hund schnappte über den Zaun und biss den Jungen in die Oberlippe. Der Besitzer des Tieres erhielt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sogar vor dem Amtsgericht landete nun ein Streit zwischen einer Briefträgerin und einem Hundehalter, der sich im nördlichen Landkreis abgespielt hat: Ein Schäferhundmischling hatte die Frau so ins Schienbein gebissen, dass sie eine blutende Wunde davontrug. Deswegen war sie mehrfach beim Arzt, die Schmerzen hatte sie über vier Wochen gespürt.
Tierhalter haften für ihre Tiere
Der Hundehalter hatte sich in der Verhandlung damit verteidigt, dass sich sein Tier erschrocken habe und deswegen auf die Frau losgegangen sei. Außerdem sei an seiner Haustür normalerweise ein Schild zu finden, das vor dem Hund warne – dieses habe er erst wenige Wochen vor dem Zwischenfall entfernt, um es gegen ein neues auszutauschen. Dieses Argument überzeugte das Gericht aber nicht: Es sprach der Frau das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zu. Begründung: Nach der Gesetzeslage haftet der Tierhalter grundsätzlich immer für den entstandenen Schaden.
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