Gericht verurteilt Jäger, der seinen Kollegen angeschossen hat
Der Jäger, der seinem Kollegen in Heretsried ins Bein geschossen hat, bekommt eine Bewährungsstrafe. Den Jagdschein hat er noch.
Ein Donnerstagmorgen im September 2021 am Rande eines Maisfelds in Heretsried: Ein Schuss fällt, Schmerzensschreie gellen. Ein Jäger (55) aus Wertingen hat einen Schuss abgegeben. In dem Maisfeld war aber nicht etwa ein Wildschwein, sondern ein Jägerkollege (38) unterwegs. Die Kugel traf ihn in den Oberschenkel. Seitdem leidet er unter den Folgen des Jagdunfalls. Jetzt hat das Augsburger Amtsgericht ein Urteil gefällt.
Der zweite Verhandlungstag im voll besetzten Amtsgerichtssaal begann, wie der erste geendet hatte: mit Plänkeleien zwischen der Verteidigung und der Nebenklage. Die hatte der Angeklagte bereits eingeräumt. In der Verhandlung ging es nun allein um die Strafe.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Sollte die Jagdbehörde jemandem den Jagdschein lassen, der ohne ein klares Ziel in eine Richtung feuert, in der sich Menschen befinden können, dann hat die Behörde ihren Zweck komplett verfehlt.