Erleichterung im Weihnachtsgeschäft: Spielwaren gibt es wieder ohne Kontrolle
Plus Nach einer Gerichtsentscheidung gelten Spielwaren in Bayern als Waren des täglichen Bedarfs. Damit entfällt die Kontrolle beim Geschenkekauf. Doch das gilt nicht in allen Geschäften.
Kurz vor Heiligabend ändern sich die Corona-Regeln für den Einzelhandel. Weihnachtsgeschenke gibt es zum Beispiel beim Geschäft Spiel und Freizeit in Gersthofen auch wieder für Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis. Seit Kurzem reicht wieder eine Maske aus, um das große Spielwarengeschäft betreten zu dürfen. Eine Ausnahmeregel, die für andere Geschäfte nicht gilt.
Hintergrund: Wie der bayerische Handelsverband mitteilt, kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für Spielwarengeschäfte. Aus Sicht des Gerichts gelten Spielwaren demnach als sogenannte Waren des täglichen Bedarfs. Dazu zählen auch Lebensmittel, Bücher oder Schuhe. In der Entscheidung des Gerichts, die der Handelsverband veröffentlichte, heißt es dazu: "Obwohl das Angebot von Spielwarengeschäften im Regelfall keine lebensnotwendigen Bedarfsgüter umfasst, haben Spielwaren [...] jedenfalls für Kinder und zumal in der Weihnachtszeit (mindestens) dieselbe Bedeutung wie (für Erwachsene) Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte."
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