Damit die VfL-Kicker Durchblick bewahren
Plus Der Ostendorfer Gerhard Dollinger hat beim VfL Westendorf einst die Flutlichtanlage mit installiert und wurde für sein Engagement nun vom Bayerischen Fußball-Verband ausgezeichnet.
Ob Trikotwäscherin. Platzwart, Jugendtrainer, Reinigungskraft, Kuchenbäckerin oder Funktionär wie Vereinsvorsitzender oder Abteilungsleiter - die Tätigkeiten, welche die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den schwäbischen Sportvereinen ausüben, sind vielfältig und unverzichtbar. Darüber herrschte bei den Festrednern anlässlich des 25. Bezirksehrenamtstages des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im altehrwürdigen Kurhaus in Augsburg-Göggingen Übereinstimmung. Organisiert hatte die feierliche Veranstaltung, die vom Duo „Oak Hill Road“ musikalisch umrahmt wurde, der Ehrenamtsbeauftragte im Bezirk Schwaben, Günther Brenner aus Jettingen-Scheppach.
Insgesamt 57 Männer und 17 Frauen vom Ries bis ins Allgäu wurden mit Urkunden und Uhren des Verbandes ausgezeichnet. „Wir haben somit die größte Zahl der zu ehrenden Personen und damit verbunden auch die umfangreichste Besucherzahl“, betonte Brenner im Rückblick auf die gleichen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren. Brenner erinnerte an den ehemaligen BFV-Vizepräsidenten und späteren Verbandsehrenamtsreferenten Hermann Güller, der einst Referenten in allen sieben bayerischen Bezirken eingesetzt hat. „Güller war Motor und Kopf der Ehrenamtsbewegung und deren treibende Kraft“, so Brenner im Rückblick. Unter den Ehrengästen weilte neben dem langjährigen Bezirksspielleiter Armin Klughammer auch Güllers Sohn, der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller. Nachdem dieser in diesem Jahr mit seiner Kandidatur als Vorsitzender des Bayerischen Landessport-Verbandes gescheitert war, meinte Brenner an den ehemaligen Politiker gerichtet: „Jetzt könntest du ja beim BFV einsteigen.“ Die große Politik forderte Brenner auf, die Ehrenamtspauschale für all die Männer und Frauen, welche sich in den Vereinen engagieren, zu erhöhen oder durch sogenannte Rentenpunkte anzuerkennen.
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