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  3. Augsburg: 15-Jährige vergewaltigt: Gericht schickt jungen Afghanen in Haft

Augsburg
06.11.2019

15-Jährige vergewaltigt: Gericht schickt jungen Afghanen in Haft

Unter anderem in diesem Asylbewerberheim in der Proviantbachstraße soll ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt worden sein.
Foto: Silvio Wyzszengrad

Plus Ein Afghane wird in einem Indizienprozess verurteilt, weil er eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll. Sogar die Richterin legt ihm nahe, das Urteil prüfen zu lassen.

Es passiert nicht oft in einem Gerichtssaal, dass ein Richter einem Angeklagten empfiehlt, gegen das Urteil vorzugehen, welches er soeben verkündet hat. Beim Prozess gegen einen 21-jährigen Afghanen in Augsburg ist das allerdings geschehen. Milad F. (Name geändert) ist von einem Jugendschöffengericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass er im vergangenen Sommer eine 15-jährige Schülerin vergewaltigt hat. Er soll dabei den Drogen- und Alkoholrausch des Mädchens ausgenutzt und sie hinterher in hilfloser Lage zurückgelassen haben. Allerdings haben auch die Richter offensichtlich ihre Zweifel.

Richterin Angela Friehoff sagte am Ende des dreitägigen Prozesses zum Angeklagten, sie könne ihm "fast schon empfehlen", gegen das Urteil in Berufung zu gehen. "Man kann in diesem Fall auch anderer Meinung sein, wir waren dieser Meinung", so die Richterin. Bei einer Berufung wird der Fall am Landgericht in aller Regel noch einmal neu verhandelt. Auch Betroffene, Zeugen und Gutachter müssen dann erneut aussagen. Das Urteil gegen Milad F. basiert auf einer Reihe von Indizien. Der wichtigste Fakt: Die Ermittler fanden DNA-Spuren, die belegen, dass der heute 21-Jährige Geschlechtsverkehr mit der Jugendlichen hatte. Die DNA sagt aber nicht, wann genau der Sex stattgefunden hat. Bis zu sechs Tage hätte der genetische Fingerabdruck nach Einschätzung einer Gutachterin überdauern können.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.11.2019

>> Richterin Angela Friehoff sagte am Ende des dreitägigen Prozesses zum Angeklagten, sie könne ihm "fast schon empfehlen", gegen das Urteil in Berufung zu gehen. "Man kann in diesem Fall auch anderer Meinung sein, wir waren dieser Meinung", so die Richterin. <<

Kann mir das jemand erklären? Was ist die Meinung und was ist die andere Meinung?

Warum verurteilt man, um gleichzeitig die Anfechtung des Urteils "fast" zu empfehlen?

>> Er kündigte an - wie von der Richterin empfohlen - in Berufung zu gehen. In zwei Wochen muss sich der 21-Jährige außerdem schon wieder vor Gericht verantworten. Er soll laut Anklage dasselbe Opfer schon einmal im Mai 2018 bei einer Party zusammen mit zwei weiteren Männern vergewaltigt haben. <<

Das ist versteckte Kamera oder ein politwissenschaftliches Experiment?