AfD-Chef Steffen Müller legt wegen Durchsuchung Verfassungsbeschwerde ein
Plus Die Polizei hatte wegen eines Facebook-Posts über die dunkelhäutige Stadträtin Lisa McQueen Müllers Computer beschlagnahmt. Er hält das für unverhältnismäßig.
Der Augsburger AfD-Vorsitzende Steffen Müller hat Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, nachdem die Polizei bei ihm im September eine Durchsuchung durchführte und Computer sowie Handy beschlagnahmte. Hintergrund war, dass Müller einige Tage vorher der dunkelhäutigen Stadträtin Lisa McQueen (Die Partei) via Facebook unterstellt hatte, dass Hautfarbe und Geschlecht ihre einzigen Qualifikationen seien. Sie sei "maximalpigmentiert" und ein "dünnes Brett", hieß es in einem Eintrag auf der Facebook-Seite der Augsburger AfD. McQueen erstattete daraufhin Anzeige. Ermittelt wird wegen Beleidigung und Volksverhetzung.
Anzeige von Lisa McQueen gegen die Augsburg AfD läuft noch
Müller hatte noch vor der Durchsuchung auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, dass er selbst der Verfasser des schnell wieder gelöschten Eintrags gewesen sei. Insofern sei die Durchsuchung nicht gerechtfertigt gewesen, weil die Urheberschaft klar gewesen sei, hieß es auch aus der schwäbischen AfD. Nachdem eine Beschwerde gegen die Durchsuchung im November verworfen wurde, will Müller die Rechtmäßigkeit nun über eine Verfassungsbeschwerde prüfen. "Es geht darum, zu prüfen, ob das Vorgehen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit verfassungsgemäß war", so sein Anwalt Moritz Bode.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe gegenüber der AfD eine Abneigung und Abscheu die sich mittels den beiden Worten als Synonym suchen lässt.
Als Demokrat empfinde ich die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Computer(n) und Smartphone(s) als nicht zulässig.
Eine Anzeige von Frau McQueen muss nach Rechtlichen Prinzipien durchgeführt werden und darf nicht einzig nach Zugehörigkeit zur AfD erfolgen. Es ist ein gefährlicher Weg der gegangen wird, da es nicht zu vermitteln ist weshalb sich öffentliche Nazi-Bekenner nicht verantworten müssen.