Betreuer bedient sich an fünf Konten von Senioren
Ein 49-jähriger Altenpfleger scheiterte mit seiner Selbstständigkeit. Er kam auf die Idee, Gelder von fünf Konten von ihm betreuter Senioren für eigene Zwecke abzubuchen.
Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben zu regeln, sind auf die Hilfe von Betreuern angewiesen; einem Betreuer wie Hartmut S.* einer war. Der heute 49-Jährige aus dem Landkreis Augsburg stand gestern vor dem Amtsgericht. Wegen Veruntreuung von Geld, das von ihm betreuten, alten Menschen gehört hat. Insgesamt ein Betrag von etwas mehr als 11.000 Euro. Die Polizei hatte im März 2016 nach einer Verdachtsanzeige seiner Sparkasse zu ermitteln begonnen.
Es wurde gestern ein nur kurzer Prozess, der mit einem unerwartet milden Urteil endete. Trotz 22 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs bleibt Hartmut S. das Gefängnis erspart. Ein Schöffengericht verhängte gegen den gelernten Altenpfleger lediglich eine 21-monatige Bewährungsstrafe. Es folgte dem Plädoyer von Staatsanwalt Andreas Krause, der sich ebenfalls für eine zur Bewährung ausgesetzte Bestrafung ausgesprochen hatte. 2013 hatte der Angeklagte die Entscheidung getroffen, sich selbstständig zu machen und als Altenpfleger gekündigt. Ein Fehler, wie sich schon bald herausstellen sollte. Seine Einnahmen als Berufsbetreuer reichten der Familie mit zwei Kindern nicht zum Lebensunterhalt. Kredite platzten, er blieb Leasingraten für das Auto und die Miete schuldig. Hinzu kamen Probleme in der Ehe. Eines Tages zogen Frau und Kinder aus.
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