So kam es zum Schuss vor der L’Osteria
Ein Leibwächter schießt in Kriegshaber auf einen 24-Jährigen. Der Mann wird schwer verletzt, es bricht Panik aus. Nun müssen Richter klären, ob es Notwehr war – oder nicht.
Es sind dramatische Szenen, die sich am 30. Juni 2016 abends gegen 19 Uhr vor dem Eingang des Lokals L’Osteria in Kriegshaber abspielen. Polizeibeamte, mit Gewehren bewaffnet, stürmen von zwei Seiten heran. Ein Mann liegt blutend am Boden. Ein anderer Mann hat eine Pistole in der Hand. Die Polizisten fordern ihn auf, die Waffe wegzuwerfen. Er muss sich bäuchlings auf den Boden legen und wird sofort mit Handschellen gefesselt. Unter den rund 200 Gästen des italienischen Restaurants bricht Panik aus.
Seit Mittwoch wird der Fall vor dem Augsburger Landgericht verhandelt. Angeklagt ist ein Leibwächter, 51 Jahre alt. Er hat bei einer Auseinandersetzung vor dem Lokal auf einen 24-jährigen Kontrahenten geschossen. Die Kugel aus der Pistole durchschlug den rechten Oberschenkel des Mannes. Er musste im Klinikum operiert werden, hatte monatelang starke Schmerzen und kann auch heute, zehn Monate später, noch nicht Sport treiben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bodyguard gefährliche Körperverletzung vor. Der Leibwächter dagegen sagt, er habe in Notwehr gehandelt, als er seine Pistole, eine halbautomatische Neun-Millimeter-Glock, zog und den Schuss abfeuerte.
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