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  3. Prozess in Augsburg: Gericht: „Fuck the Police“ war keine Beleidigung

Prozess in Augsburg
08.05.2019

Gericht: „Fuck the Police“ war keine Beleidigung

Die Worte "Fuck the Police" sorgten vor Gericht für Diskussionen. Ein Student wurde nun in Augsburg freigesprochen.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Ein Student motzt während eines Einsatzes in der Maximilianstraße in Augsburg über die Polizei. Doch hat er die Worte an eine Beamtin gerichtet oder an seine Freunde?

Wer „Fuck the Police“ einem Polizisten ins Gesicht sagt, dürfte juristisch ein Problem bekommen. In anderen Fällen sieht es nicht unbedingt so aus, längst nicht immer werden die drei Worte als Beleidigung gewertet. Ähnliches gilt für die Buchstabenkombination „ACAB“, kurz für: All Cops Are Bastards – auf Deutsch in etwa „Alle Polizisten sind Bastarde“, oder die Botschaft „FCK CPS“.

Die Parolen können vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein, derlei Kollektivbeleidigungen an sich sind nicht strafbar. Anders verhält es sich, wenn sich die Worte eben nicht auf ein Kollektiv beziehen, sondern auf einzelne Beamte. Um die Frage, ob die Worte „Fuck the Police“ sich allgemein auf die Polizei bezog oder an eine einzelne Polizistin richtete, drehte sich nun ein Verfahren vor dem Landgericht.

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