Gericht: „Fuck the Police“ war keine Beleidigung
Ein Student motzt während eines Einsatzes in der Maximilianstraße in Augsburg über die Polizei. Doch hat er die Worte an eine Beamtin gerichtet oder an seine Freunde?
Wer „Fuck the Police“ einem Polizisten ins Gesicht sagt, dürfte juristisch ein Problem bekommen. In anderen Fällen sieht es nicht unbedingt so aus, längst nicht immer werden die drei Worte als Beleidigung gewertet. Ähnliches gilt für die Buchstabenkombination „ACAB“, kurz für: All Cops Are Bastards – auf Deutsch in etwa „Alle Polizisten sind Bastarde“, oder die Botschaft „FCK CPS“.
Die Parolen können vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein, derlei Kollektivbeleidigungen an sich sind nicht strafbar. Anders verhält es sich, wenn sich die Worte eben nicht auf ein Kollektiv beziehen, sondern auf einzelne Beamte. Um die Frage, ob die Worte „Fuck the Police“ sich allgemein auf die Polizei bezog oder an eine einzelne Polizistin richtete, drehte sich nun ein Verfahren vor dem Landgericht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.