Mehrfachvergewaltiger bleibt hinter Gittern
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen brutalen Hells-Angels-Anhänger, der drei Frauen im Raum Augsburg misshandelt hatte.
Mehrere Stunden lang zwang er eine Frau zu entwürdigenden Sexualpraktiken. Immer wieder drohte der 150-Kilo-Koloss mit einem Skalpell: Damit könne er ihr eine Arterie durchtrennen und sie würde dann in kürzester Zeit verbluten. Die Frau war nicht das einzige Opfer des inzwischen 41-Jährigen, der bekennender Anhänger der Rockergruppe Hells Angels ist. Insgesamt drei Frauen misshandelte er in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 in Wohnungen in Gersthofen und Augsburg.
Vergewaltiger arbeitete als V-Mann für die Polizei
Der Mann, der jahrelang als V-Mann für die Polizei gearbeitet hatte, wurde im Mai 2016 vom Landgericht Augsburg wegen vielfacher Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Jetzt steht fest: Wenn er diese Strafe verbüßt hat, wird er dennoch hinter Gittern bleiben: Die Richter der 16. Strafkammer in Augsburg hatten die Sicherungsverwahrung angeordnet – und die hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt bestätigt. Das Augsburger Urteil war umfassend geprüft worden: Sowohl die Strafen als auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung hat der für Augsburg zuständige Erste Senat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt. Ein klein wenig sind die Bundesrichter dem Verurteilten aber entgegengekommen: Weil er auf eine Bewährungsauflage aus einer anderen Strafe bereits 800 Euro gezahlt hatte, muss er einen Monat weniger in Haft bleiben.
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