Schülerin (18) vergewaltigt: Fahrlehrer zu Haftstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Augsburg hat einen Fahrlehrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er eine Schülerin (18) vergewaltigt hat.
Es war eine Vergewaltigung, davon ist das Gericht überzeugt, auch wenn die Tat schon 13 Jahre zurückliegt. Demnach ist die damals 18-Jährige von ihrem Fahrlehrer in seiner Wohnung vergewaltigt worden. Ob er ihr zuvor K.o.-Tropfen in ein Glas Wein geschüttet hat, wie angeklagt, muss dagegen offen bleiben. Der heute 47-Jährige ist von einem Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Richter Thomas Müller-Froelich gab in der Urteilsbegründung zu erkennen, dass es ein „schwieriges Verfahren“ gewesen ist. Es stand Aussage gegen Aussage. Ein anderes Gericht, so Richter Froelich, würde möglicherweise anders urteilen. Tatsächlich hat der Angeklagte, der im Landkreis eine Fahrschule betreibt, bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Als er an der Seite seines Verteidigers, der auf Freispruch plädiert hatte, den Gerichtssaal verließ, zeigte sich der alleinerziehende Vater eines fünfjährigen Sohnes entsetzt. Und kommentierte: „Armes Deutschland.“ Zu Prozessauftakt hatte der Fahrlehrer den sexuellen Missbrauch bestritten. Etwas mit Schülern anzufangen, sei absolut tabu.
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