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  3. Prozess in Augsburg: Urteil: Polizist hat Randalierer zu Unrecht ins Gesicht geschlagen

Prozess in Augsburg
27.09.2019

Urteil: Polizist hat Randalierer zu Unrecht ins Gesicht geschlagen

Ein Polizist hat laut Urteil bei einem Einsatz in Augsburg einem Randalierer mehrfach ins Gesicht geschlagen.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Ein Polizist hat es bei einem Einsatz in Augsburg übertrieben - und einem Randalierer laut Urteil ins Gesicht geschlagen. Mehrere Kollegen sagen gegen ihn aus.

Der Einsatz im Dezember vorigen Jahres klingt nach Ärger. Das ist den Polizisten schon klar, als sie im Streifenwagen zum Jakobertor in Augsburg fahren. Ein Mann wird gemeldet, der über die Straße torkelt und mit Fahrrädern um sich wirft. Auf die Ankunft der Beamten reagiert der Betrunkene mit Drohgebärden und Beschimpfungen. Die Polizisten beschließen, dass er in eine Ausnüchterungszelle des Präsidiums muss. Weil er nicht mitkommen will, wird er gefesselt. Im Gerangel mit dem Randalierer hat ein Polizist nach Einschätzung von Amtsrichter Julian Mertes aber deutlich überreagiert.

Der 45-jährige Beamte hat laut Urteil dem Randalierer mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt - wegen Körperverletzung im Amt. Der beschuldigte Polizist ist Diensthundeführer. Seit über 20 Jahren ist er auf der Straße unterwegs. Oft kommt er mit seinem Hund zu Einsätzen hinzu, um die Kollegen zu unterstützen. Er ist sich offensichtlich keiner Schuld bewusst. Im Prozess vor dem Amtsgericht sagt er, er habe den anderen Beamten helfen wollen, den Randalierer zu fesseln. Der Betrunkene sei bereits am Boden gelegen, habe sich aber weiter gewehrt. Eine Hand sei bereits in der Handschelle gewesen, die andere habe der Mann aber unter seinem Oberkörper verborgen. Der Beamte gibt an, er habe mehrfach mit der Faust gegen den Rumpf des Randalierers geschlagen. Das seien sogenannte Schockschläge gewesen. Er habe einen kurzen "Schmerzreiz" setzen wollen, damit der Mann die Hand freigibt. Das sei auch passiert - und der Betrunkene sei gefesselt worden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.09.2019

Ein Augenblicksversagen obwohl der Polizist noch gar nicht unmittelbar involviert war sondern nur unterstützend tätig werden wollte? Und da brennen ihm schon die Sicherungen durch, nennt er den schon am Boden liegend fixierten Betrunkenen Bastard und Arschloch? Mit so einer Einstellung oder kurzen Zündschnur sollte man nicht Polizist sein. Denn da kommt man bekanntermaßen nicht nur mit angenehmer Gesellschaft in Berührung, dafür aber oft in schwierige Situationen. Viel schlimmer aber ist es, dass keinerlei Einsicht in ein Fehlverhalten besteht. Das müsste an sich strafverschärfend wirken.

Es ist gut, wenn inzwischen Kollegen darauf achten, dass Polizisten im Dienst nicht mehr Gewalt anwenden als erforderlich. Ein Ausleben von Frustration oder Rachegelüsten, weil man ja oft genug selbst Opfer von Übergriffen wird, ist für Vertreter des Staates und dessen Gewaltmonopol unakzeptabel.