Richter darf Anwalt nicht rausschmeißen
In Augsburgs Gerichtssälen geht es normalerweise gesittet zu. Umso mehr sorgt momentan in den Reihen der Justiz der Fall des Augsburger Strafverteidigers Thomas Schürmann für Aufsehen. Der 43 Jahre alte Jurist war vor zwei Monaten in einem laufenden Prozess vor dem Landgericht ausgeschlossen worden. Er ist erst der Zweite, dem das in der jüngeren Augsburger Justizgeschichte widerfährt.
Der Rechtsanwalt hält seinen durch Richter Franz Lindemeier verfügten Rauswurf für den "Versuch, einen unbequemen Verteidiger unzulässig in seiner Rechten zu beschneiden". Wofür in der Tat manches spricht. Denn der 43-Jährige protestierte gegen seine "Entpflichtung" beim Oberlandesgericht in München. Mit Erfolg. Die Richter am 3. Senat haben jetzt die Entscheidung gekippt. Sie stellten ihn als Verteidiger wieder an die Seite seines Mandanten, eines Wurstfabrikanten. Dieser kämpft gegenwärtig in zweiter Instanz gegen seine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis, weil er im Zuge einer Insolvenz Zahlungspflichten verletzt haben soll.
Einhellig widersprechen die Richter des OLG der Auffassung des Augsburger Gerichts, der Anwalt habe "eine Konfliktverteidigung" betrieben und " völlig überflüssige" Fortsetzungstermine provoziert. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte Richter Lindenmeier dem Anwalt sogar unterstellt, er verfolge mit seiner Prozesstaktik nur noch eigene wirtschaftliche Interessen und sei dem Prozess nicht mehr gewachsen.
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