Streit ums Sozialticket geht vor Gericht
Seit Juli bekommen Bedürftige eine verbilligte Karte für Bus und Tram. Doch Hartz-IV-Empfänger wurden ausgeschlossen. Jetzt klagen vier. Augsburg könnte das Millionen kosten.
Die Stadt Augsburg wird am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht ihre Praxis bei der Vergabe des Nahverkehrs-Sozialtickets für Bedürftige darlegen müssen. Vier Hartz-IV-Empfänger aus Augsburg haben geklagt, weil diese Gruppe vom Zuschuss-Ticket im Nahverkehr ausgenommen ist. Bereits bei der Verabschiedung des Sozialtickets für Bedürftige im Januar hatte es im Stadtrat heftigen politischen Streit darüber gegeben, wer das Ticket bekommen soll. Der SPD – damals noch Opposition – ging das Vorgehen der Stadt nicht weit genug. Inzwischen sitzt die SPD selbst in der Regierung. Unabhängig von der Klage arbeite man an einer Änderung der Modalitäten, so Sozialbürgermeister Stefan Kiefer (SPD) gestern auf Anfrage.
Die vier klagenden Hartz-IV-Empfänger argumentieren unter anderem, dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße, wenn bedürftige Rentner, Wohngeldempfänger und Asylbewerber das Ticket bekommen, Arbeitslose davon aber ausgenommen sind. Auch bei einer freiwillig gewährten Leistung wie dem Sozialticket dürfe die Stadt nicht beliebig vorgehen und bestimmte Gruppen ausschließen, obwohl diese genauso bedürftig sind wie andere. Die Stadt argumentiert vor Gericht, dass bestimmte Personenkreise, etwa Senioren, stärker auf eine Nutzung des Nahverkehrs angewiesen sind als etwa Arbeitslose.
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